Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Coronavirus: Massnahmen im Kanton Zug
28.02.2020

Coronavirus: Massnahmen im Kanton Zug

28.02.2020
Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion zum Coronavirus vom 28. Februar 2020

Der Bundesrat hat mit sofortiger Wirkung eine «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz bestimmt. Die Ausbreitung des Virus soll gebremst werden. Die Gesundheitsdirektion setzt mit Unterstützung des Kantonalen Führungsstabes folgende Massnahmen um:

Anordnungen mit sofortiger Wirkung für den Kanton Zug

  • Die Eishockeyspiele in der Bossard-Arena finden ohne Zuschauer statt.
  • Sämtliche Anlässe mit mehr als 1000 Personen werden abgesagt.
  • Diese Massnahme gilt nach Verordnung des Bundes vorerst bis zum 15. März 2020.

 

Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden

  • Für Anlässe mit weniger als 1000 Teilnehmenden wurde eine pauschale Risikoabwägung getroffen: Sie sind bis und mit Montag, 2. März 2020 erlaubt.
  • Es sind die bekannten Hygienevorschriften zu beachten.

 

Hotline des Kantons Zug

Telefon Nr.: + 41 41 728 49 00, E-Mail: corona@zg.ch
Betriebszeiten: täglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.


Schulen und Arbeitsplätze
Arbeitsstellen, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten etc. dürfen geöffnet bleiben. Es sind die bekannten Hygienevorschriften einzuhalten. 

Informationen neues Coronavirus BAG
Ausführliche Informationen inkl. Infoline erhalten Sie über diesen Link. 

Ausnahmezulassung für Desinfektionsmittel
Das BAG erlässt eine Ausnahmezulassung für Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis. Damit soll Engpässen in der Versorgung der Bevölkerung entgegengewirkt werden.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch