Zuger Kantonsarzt zum Präsidenten der Kantonsärztevereinigung gewählt

Die diesjährige Herbstversammlung der Vereinigung der Kantonsärztinnen und -ärzte der Schweiz (VKS) wählte den Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri zu ihrem Präsidenten. Die VKS ist eine Fachvereinigung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).
Die VKS ist eine Vereinigung aller Kantonsärztinnen und -ärzte der Schweiz, der Amtsärztin des Fürstentums Liechtenstein und des Oberfeldarztes. Sie sorgt für eine gemeinsame Plattform dieser Amtsträger, für den fachlichen Austausch ihrer Mitglieder untereinander und mit anderen Fachstellen. Sie stimmt Vollzugsaufgaben z. B. aus dem Epidemiengesetz unter den Kantonen ab und pflegt den Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit und anderen Bundesstellen. Die VKS fördert den fachlichen Austausch mit anderen Fachvereinigungen wie jene der Kantonsapothekerinnen und -apotheker, der Kantonszahnärztinnen und -ärzte etc. Schliesslich spielen auch die Kontakte mit der ärztlichen Standesorganisation FMH und Organisationen der öffentlichen Gesundheit (public health) eine wichtige Rolle.
Gesundheitsdirektor Martin Pfister, selbst Mitglied des Vorstands der Gesundheitsdirektorenkonferenz, ist überzeugt, «Fachvereinigungen wie die VKS spielen eine wichtige Rolle in den Kantonen. Sie dienen unseren Fachleuten zur kantonsübergreifenden unkomplizierten Koordination.» «Ich freue mich auf diese breite Aufgabe. Sie gibt mir Gelegenheit, von einem umfassenden Netzwerk zu profitieren und unsere Anliegen z. B. in Bezug auf einen Gesetzesvollzug mit Bodenhaftung einzubringen», so Kantonsarzt Rudolf Hauri.
Aufgaben der Kantonsärztin resp. des Kantonsarztes
Der Kantonsarzt nimmt amtliche und hoheitliche Funktionen im Gesundheitswesen der Kantone war. Grundlagen seiner Tätigkeit bilden die gesetzlichen Vorschriften über die Organisation des Gesundheitswesens. Ihm kommen auch Koordinationsaufgaben der verschiedensten Bereiche aus Gesundheit, Sozialem und Sicherheit zu. Er ist Berater des Gesetzgebers, der Exekutiven sowie der wichtigsten weiteren Instanzen des Gesundheitswesens. Die Gesetzgebungen zu den übertragbaren Krankheiten (Epidemiengesetz) und zu den Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz) schreiben ihm Vollzugsaufgaben zu. In verschiedenen Kantonen nimmt er zudem die Aufsicht über die Tätigkeit humanmedizinischer Gesundheitsberufe und die Beurteilung von Gesuchen zur Kostenbeteiligung des Kantons an stationären Spital- und Klinikaufenthalten wahr. Im kantonalen Führungsorgan zur Bewältigung von Notsituationen vertritt der Kantonsarzt das Gesundheits- und Rettungswesen.
Gesundheitsdirektion
Weitere Auskünfte:
Dr. med. Rudolf Hauri, Kantonsarzt
Tel. 041 728 39 39 (Mittwoch, 06. Dezember 2017, 10.00 bis 11.00 Uhr)
Typ | Titel | Bearbeitet |
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MM_GD-KA Präsi_VKS | 06.12.2017 |