Isolation
Informationen zur Isolation bei einer Covid-Erkrankung
Aufhebung der angeordneten Isolation
Die nationalen Massnahmen betreffend SARS-CoV-2 wie Isolation und Maskenpflicht laufen am 31. März 2022 aus. Entsprechend müssen positiv getestete Personen ab dem 01. April 2022 nicht mehr grundsätzlich in eine behördlich angeordnete Isolation.
Positiv getestete Personen sollten sich bis zum Abklingen der Symptome weiterhin zu Hause isolieren und persönliche Kontakte zu anderen Personen vermeiden.
Bestätigung der Isolation
Falls Ihr Arbeitgeber eine Bestätigung der behördlich angeordneten Isolation verlangt, können Sie diese per E-Mail anfordern: contact.tracing@zg.ch
Merkblatt zur Isolation
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Anweisungen zur Isolation |