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Covid-Zertifikat

Covid-Zertifikat

Abschaffung der Zertifikatspflicht in der Schweiz

Die Zertifikatspflicht innerhalb der Schweiz ist seit dem 17. Februar 2022 aufgehoben. Für Reisetätigkeiten ausserhalb der Schweiz können je nach Massnahmen des entsprechenden Landes weiterhin Covid-Zertifikate benötigt werden, weshalb diese weiterhin ausgestellt werden.

Einleitung

Mit dem einheitlichen Covid-Zertifikat können Personen ihre Corona-Impfungen, durchgemachten Erkrankungen und negativen Testergebnisse dokumentieren. Die Zertifikate enthalten Angaben in lesbarer Form sowie fälschungssicher in einem QR-Code. Die Zertifikate können in ausgedruckter Form, als PDF oder in einer kostenlosen Aufbewahrungs-App verwendet werden.

Alle weiteren Informationen zum Zertifikat finden Sie hier.

Zertifikat für Geimpfte

Anfragen zu Zertifikaten können an zertifikat@zg.ch gestellt werden.

Personen, welche von einer Covid-Erkrankung genesen sind, erhalten das Zertifikat nach der ersten Impfung. Sie müssen dazu eine Bestätigung ihrer Covid-Erkrankung zum Impftermin mitnehmen. Als anerkannte Bestätigung gelten folgende Dokumente:

  • Nachweis einer Covid-19-Erkrankung durch ein Labor (PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Antikörpertest)
  • Schreiben des Kantons, welches die Entlassung aus der Isolation bestätigt
  • Arztzeugnis

Wenn Sie sich im Ausland geimpft haben, dann können Sie ein Schweizer Covid-​Zertifikat beantragen, wenn Sie im Ausland mit einem Impfstoff geimpft wurden, welcher von der European Medicines Agency (EMA) zugelassen ist. Dies sind folgende Impfstoffe:

  • Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech)
  • Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-​19 vaccine (Moderna)
  • Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ (AstraZeneca)
  • COVID-​19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
  • Nuvaxovid® (Novavax)

Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der Schweiz wohnen oder Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Ausland sind.

  • SARS-​CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm / BIBP)
  • CoronaVac (Sinovac)
  • Covaxin® (Bharat Biotech)

Ein Schweizer Covid-​Zertifikat wird bei diesen Impfstoffen nur unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt:

  • Sie müssen den Antrag persönlich einreichen, damit die Angaben vor Ort überprüft werden können.
  • Sie müssen einer bestimmten Personengruppe angehören. Die Liste dazu finden Sie in der Covid-​19-​Verordnung Zertifikate im 4. Abschnitt in Art. 13 Abs. 2ter oder auf der Webseite des BAG.
  • Für eine Impfung mit dem Impfstoff von Sputnik V kann ein Covid-​Zertifikat nur ausgestellt werden, wenn die Immunisierung mit mind. einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs ergänzt wird.

Für die Erstellung eines Schweizer Covid-​Zertifikats nach einer Impfung im Ausland füllen Sie bitte dieses Online-​Formular aus.

Für in die Schweiz einreisende Touristen wird kein Schweizer Covid-Zertifikat mehr benötigt. Entsprechend werden solche nicht mehr ausgestellt.

Zertifikat für Genesene

Genesene Personen müssen das Formular des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ausfüllen. Danach erhalten Sie das Zertifikat per Brief innerhalb einer Woche. Als genesen gelten Personen, welche einen positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest erhalten haben.

Link Online-Formular für Genesene

Zertifikat für Getestete

Getestete Personen erhalten nach einem negativen Testresultat ihr Zertifikat. Dazu muss vor der Durchführung des Tests explizit mitgeteilt werden, dass ein Zertifikat gewünscht wird. Bei PCR-Tests kann dieses auf Wunsch automatisch in die «Covid Certificate»-App ausgeliefert werden, bei Antigen-Schnelltests wird das Zertifikat am Testort ausgestellt. Kein Covid-Zertifikat wird bei Selbsttests ausgestellt.

Download der App Covid Certificate

Die «COVID Certificate»-App steht kostenlos für iOS und Android zum Download bereit. Mit der «COVID Certificate»-App kann man den QR-Code auf dem Covid-Zertifikat mit der Kamera scannen und auf dem Mobilgerät speichern. Dabei findet keine Speicherung Ihrer Daten in einem zentralen System statt.

Download im Apple App Store

Download im Google Play Store

Weitere Informationen

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Kontakt

Fragen zum Zertifikat
Montag und Donnerstag
9–11.30 Uhr und
13.30–16.00 Uhr

+41 41 728 39 09

Die Bearbeitung von Anfragen für eine Zertifikatsausstellung kann bis zu fünf Arbeitstagen dauern.

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