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Bewilligung Zulassung KVG

Zulassung KVG

Ab 1. Januar 2022 müssen die Kantone neu über alle Zulassungsgesuche der Leistungserbringer in einem formellen Zulassungsverfahren befinden. Das Amt für Gesundheit, Medizinische Abteilung, überprüft, ob die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die vom Bundesrat festgelegten Zulassungsvoraussetzungen im Sinne der Krankenversicherungsverordnung (KVV) erfüllen. Erst nach der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen wird die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP erteilt. Dieses Zulassungsverfahren ist nicht mit dem Verfahren für eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung (Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung; Berufsausübungsbewilligung) zu verwechseln.

 

Das Gesuch muss online beantragt werden. Weitere Informationen sind im Merkblatt «Voraussetzungen Zulassung Leistungserbringer» enthalten (siehe Downloads), für Psychologische Psychotherapie siehe auch das «Merkblatt Voraussetzung Zulassung Leistungserbringung Psychotherapie».

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