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Schwangerschaftsabbruch

Statistik Schwangerschaftsabbruch, Meldeformular Schwangerschaftsabbruch, ungewollte Schwanger, Frauenzentrale zug
Babybauch
Bild Legende:

Gemäss Art. 119 Abs. 5 des Schweizerischen Strafgesetzbuches muss jeder Schwangerschaftsabbruch zu statistischen Zwecken der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Die Anonymität der betroffenen Frau und das Arztgeheimnis sind dabei zu wahren.

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