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HPV-Impfung

Gebärmutterhalskrebs, Zervixkarzinom, Humane Papillomaviren, 1. Mal Geschlechtsverkehr, Kantonales Impfpgrogramm, Vorsogeuntersuchung, Krebsabstrich, Gardasil, Cevarix, Frauenarzt

Die Voraussetzung für die Einführung des kantonalen Impfprogramms wurde per 10.07.2008 geschaffen. Grundsätzlich sind alle im Kanton Zug zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, die dem kantonalem Impfprogramm beigetreten sind, zur HPV-Impfung berechtigt. Der Beitritt zum Impfprogramm ist Voraussetzung für die Übernahme der Impfkosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die HPV-Impfung im Rahmen des Impfprogramms ist bis anhin für Mädchen kostenlos, ab 1. Juli 2016 gilt dies auch bei Knaben.

Auf der BAG Website finden Sie weitere Infos zur HPV-Impfung und zum Schweizerischen Impfplan.

Die neuen Broschüren können ab sofort bestellt werden.

 

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