HPV-Impfung
Die Voraussetzung für die Einführung des kantonalen Impfprogramms wurde per 10.07.2008 geschaffen. Grundsätzlich sind alle im Kanton Zug zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, die dem kantonalem Impfprogramm beigetreten sind, zur HPV-Impfung berechtigt. Der Beitritt zum Impfprogramm ist Voraussetzung für die Übernahme der Impfkosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die HPV-Impfung im Rahmen des Impfprogramms ist bis anhin für Mädchen kostenlos, ab 1. Juli 2016 gilt dies auch bei Knaben.
Auf der BAG Website finden Sie weitere Infos zur HPV-Impfung und zum Schweizerischen Impfplan.
Die neuen Broschüren können ab sofort bestellt werden.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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2160012_Impfplan_2016_DE_web_def.pdf | 21.07.2016 | |
a Kantonales HPV Impfprogramm Stand 6. September 2019 | 09.09.2019 | |
b Reglement HPV Stand 1. Juli 2019 | 27.06.2019 | |
BAG_FS_HPV-Genitalwarzen_d.pdf | 21.07.2016 | |
Broschüre HPV Impfung 2017 | 15.02.2017 | |
HPV_Antworten auf häufig gestellte Fragen.pdf | 01.04.2019 | |
Impfen - gut zu wissen.pdf | 26.07.2016 | |
Zur Durchführung der Impfung gegen HPV im Rahmen des Impfprogrammes berechtigte Arztpersonen | 20.04.2023 |