Schulärztin/Schularzt
Um Risiken und gesundheitliche Gefährdungen bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und notwendige Massnahmen einzuleiten, werden die schulärztlichen Reihenuntersuchungen durchgeführt. Diese finden dreimal statt: Im Kindergarten sowie im 5. und 8. Schuljahr.
Die Untersuchungen werden von Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt, welche von der Gemeinde dafür bezeichnet werden. Sie unterstehen der Schweigepflicht. Im Sinne einer betriebsärztlichen Tätigkeit beraten sie Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern und Jugendliche bei Fragen rund um die Gesundheit und helfen mit, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gesundheitsförderlich umzusetzen.
Die fachliche Verantwortung liegt bei Dr. med. Hanspeter Kläy Stv. Kantonsarzt.
Weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung finden sie hier.
Impfausweise
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Ärztliche Schülerkarten
Diese können von Schulen direkt bei der Druckerei Kalt bezogen werden: www.kalt.ch / Tel: 041 727 26 26