Angehörige
Als Angehörige eines Menschen, der ein Substanzproblem hat oder ein Problem mit einer bestimmten Verhaltensweise sind Sie immer auch Mitbetroffene. Je näher Sie der betroffenen Person stehen, desto grösser ist die Belastung
Wir beraten Sie, wenn Sie Angehörige haben, deren Suchtmittelkonsum oder süchtige Verhaltensweisen Ihnen Sorgen bereiten.
Wir unterstützen Sie dabei, ● wieder handlungsfähig zu werden, ● Ihre eigene Lebensqualität zu verbessern, ● Ihre Kinder vor den Auswirkungen der Sucht in der Familie zu schützen, ● auch wieder einmal an sich selbst zu denken, oder ● eine Position zur betroffenen Person zu finden, die Ihnen wieder eine eigene Perspektive eröffnet.
Gefährdet sich eine betroffene Person in einem lebensbedrohlichen Ausmass besteht die Möglichkeit, beim Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) eine Gefährdungsmeldung einzureichen. Ein Notfallfallarzt oder das KES entscheiden, ob eine fürsorgerische Unterbringung angezeigt ist.
Kinder von Betroffenen
Als Kind einer betroffenen Person leiden Sie sehr unter den Suchtproblemen ihres Vater oder ihrer Mutter oder haben darunter gelitten. Häufig beschäftigen die damit verbundenen Erlebnisse auch noch im Erwachsenenalter und es fällt schwer, zu dem betroffenen Elternteil eine angemessene Beziehung zu finden.
Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung Ihrer Erfahrungen und beim Finden eines für Sie stimmigen Kontaktes.