Navigieren auf Kanton Zug

In­halts­na­vi­ga­ti­on auf die­ser Seite

Na­vi­ga­ti­on

An­ge­hö­ri­ge

An­ge­hö­ri­ge

Als Angehörige eines Men­schen, der ein Sub­stanz­pro­blem hat oder ein Pro­blem mit einer be­stimm­ten Ver­hal­tens­wei­se sind Sie immer auch Mit­be­trof­fe­ne. Je näher Sie der be­trof­fe­nen Per­son ste­hen, desto grös­ser ist die Be­las­tung

Wir be­ra­ten Sie, wenn Sie An­ge­hö­ri­ge haben, deren Suchtmittelkonsum  oder süch­ti­ge Verhaltensweisen  Ihnen Sor­gen be­rei­ten.

Wir un­ter­stüt­zen Sie dabei, ● wie­der hand­lungs­fä­hig zu wer­den,  ● Ihre ei­ge­ne Le­bens­qua­li­tät zu ver­bes­sern, ● Ihre Kinder vor den Aus­wir­kun­gen der Sucht in der Fa­mi­lie zu schüt­zen, ● auch wie­der ein­mal an sich selbst zu den­ken, oder ● eine Po­si­ti­on zur be­trof­fe­nen Per­son zu fin­den, die Ihnen wie­der eine ei­ge­ne Per­spek­ti­ve er­öff­net.

Ge­fähr­det sich eine be­trof­fe­ne Per­son in einem le­bens­be­droh­li­chen Aus­mass be­steht die Mög­lich­keit, beim Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)  eine Gefährdungsmeldung ein­zu­rei­chen. Ein Not­fall­fall­arzt oder das KES ent­schei­den, ob eine fürsorgerische Unterbringung an­ge­zeigt ist.

Kin­der von Be­trof­fe­nen

Als Kind einer be­trof­fe­nen Per­son lei­den Sie sehr unter den Sucht­pro­ble­men ihres Vater oder ihrer Mut­ter oder haben dar­un­ter ge­lit­ten. Häu­fig be­schäf­ti­gen die damit ver­bun­de­nen Er­leb­nis­se auch noch im Er­wach­se­nen­al­ter und es fällt schwer, zu dem be­trof­fe­nen El­tern­teil eine an­ge­mes­se­ne Be­zie­hung zu fin­den.

Wir un­ter­stüt­zen Sie bei der Be­wäl­ti­gung Ihrer Er­fah­run­gen und beim Fin­den eines für Sie stim­mi­gen Kon­tak­tes.

 

Weitere Informationen

hid­den place­hol­der

be­ho­er­den

Fusszeile

Deutsch