Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Amtliche Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe
31.07.2014

Amtliche Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe

31.07.2014
Bilanz nach 5 Jahren: Die amtliche Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe zeigt Wirkung. Die Zahl der als gut oder sehr gut bewerteten Betriebe hat seit 2009 von 82.9 Prozent auf 84 Prozent zugenommen. Die ungenügenden Betriebe sind von 1.9 Prozent auf 0.7 Prozent zurückgegangen; um mehr als die Hälfte.

Bilanz nach 5 Jahren

Bild Legende:
Prozentuale Verteilung der Bewertungen

Die amtliche Qualitätsbescheinigung für 
Lebensmittelbetriebe zeigt Wirkung.
Die Zahl der als gut oder sehr gut bewerte-
ten Betriebe hat seit 2009 von 82.9 Pro-
zent auf 84 Prozent zugenommen. Die
ungenügenden Betriebe sind von 1.9
Prozent auf 0.7 Prozent zurückgegangen;
um mehr als die  Hälfte.

 
2009 hat der Kanton Zug die amtliche Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe eingeführt. Die amtliche Bescheinigung eines Betriebes, eine Art Hygienezeugnis, zeigt die Bewertung der Lebensmittelkontrolle in übersichtlicher und zusammenfassender Weise. Innerhalb weniger Sekunden weiss der Betriebsverantwortliche, wie der Betrieb beurteilt wird. Mit diesem Instrument kann innerhalb der Branche die Bewertung verglichen werden. Ist die Bewertung nicht erwartungsgemäss, kann dies ein Anreiz zur Verbesserung sein. Für die Lebensmittelkontrolle ermöglicht dieses Anreizsystem, bei Kontrollen gezielter vorzugehen und die Kontrollfrequenzen zu optimieren.

Die Ergebnisse sind nach 5 Jahren äusserst erfreulich: Die Zahl der als sehr gut bewerteten Betriebe ist von 42.5 Prozent 2009 auf 45.7 Prozent 2013 gestiegen, während die Betriebe mit ungenügender Qualität von 1.9 Prozent auf 0.7 Prozent abgenommen haben. 2013 hatten insgesamt 84 Prozent der 676 bewerteten Betriebe ein gut oder sehr gut erhalten (2009: 82.9 Prozent von 574 Betrieben).

Eine positive Bescheinigung wird teilweise zu Werbezwecken verwendet, sei es auf der Menükarte, bei Hauslieferungen, auf dem Internet oder durch Aufhängen im Eingangsbereich eines Betriebes. Die Konsumentinnen und die Konsumenten sind in diesem Fall bereits vor dem Einkauf über die amtliche Bewertung informiert.

Die Bekanntgabe der Beurteilung ist für die Betriebe freiwillig und wird noch wenig benutzt. Ebenfalls haben sich die Konsumentinnen und Konsumenten zurzeit kaum an die grössere Transparenz gewöhnt. Daher ist die Nachfrage eher gering.

Link zur Sendung SCHWEIZ AKTUELL vom 18.2.2014

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch