Medienmitteilung Radonmessungen im Kanton Zug
Erfreuliche Resultate der Radonmessungen im Kanton Zug
Die Radonkonzentration liegt in 304 von 306 untersuchten Schuleinrichtungen und öffentlichen Gebäude im Kanton Zug unter dem Grenzwert. Dies zeigen jetzt die von der kantonalen Radon-Kontaktstelle gezielt durchgeführten Messungen. Der Kanton Zug ist kein typisches Radongebiet. Einzelne Gebäude können die Grenzwerte dennoch übersteigen.
Radon ist ein radioaktives Gas, das aus dem Erdreich durch undichte Stellen der Gebäudehülle eindringt und sich in Wohn- und Aufenthaltsräumen ansammelt. Nach Rauchen ist Radon die häufigste Ursache für Lungenkrebs in der Schweiz. Im Kanton Zug wurden zwischen 2009 und 2011 Radonmessungen schwerpunktmässig in Schuleinrichtungen und öffentlichen Gebäuden durchgeführt. Insgesamt wurden 306 Gebäude untersucht. Das Ergebnis ist erfreulich: Gemäss der aktuellen Gesetzgebung müssen lediglich bei zwei Gebäuden (0.7 %) Radonsanierungen vorgenommen werden. In beiden Fällen wurden die erhöhten Radonwerte in Werkräumen gemessen, die jetzt saniert oder umgenutzt werden müssen.
Die Messungen wurden von der Radon-Kontaktstelle durchgeführt, die beim Amt für Verbraucherschutz der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug angesiedelt ist. Auf Wunsch bietet sie auch Nachmessungen an. Mit dieser Messkampagne wurden die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erweitert und zusätzliche Messungen in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr durchgeführt. Insgesamt wurden 591 Messungen in Wohn- und Aufenthaltsräumen in 306 Gebäuden durchgeführt. Davon zählten 258 Gebäude (84 %) zu öffentlichen und privaten Schulen, Kindergärten sowie Jugendeinrichtungen. 23 Gebäude (8 %) waren öffentliche Bauten (Büro- und Werkgebäude), die übrigen 25 Gebäude waren Ein- und Mehrfamilienhäuser.
Strengere Richtwerte absehbar
Gemäss der Strahlenschutzverordnung (StSV) gilt für die Radongas-Konzentration in Wohn- und Aufenthaltsräumen ein Grenzwert von 1’000 Bq/m3 (Becquerel pro Kubikmeter) und ein Richtwert von 400 Bq/m3. Bei Grenzwertüberschreitung muss der Gebäudeeigentümer innerhalb von drei Jahren eine Radonsanierung umgesetzt haben, die den Wert unter 400 Bq/m3 bringt. Bei einer Richtwertüberschreitung werden lediglich bei Neu- und Umbauten Massnahmen zur Radonsanierung verlangt. Für unbewohnte Räume wie z.B. Kellerräume existieren keine gesetzlichen Werte. Die Auswertung der Messkampagne zeigt ein erfreuliches Resultat für den Kanton Zug. Lediglich 13 Gebäude (4.2 %) überschritten den Richtwert von 400 Bq/m3 und in den zwei erwähnten Fällen lagen die Messwerte über dem Grenzwert von 1'000 Bq/m3.
Neue epidemiologische Studien haben aufgezeigt, dass das Radonrisiko unterschätzt wurde. Basierend auf dieser Grundlage haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) neue Richtlinien erlassen und sich auf einen oberen Referenzwert von 300 Bq/m3 geeinigt. Diese Erkenntnis wird zur Zeit im Rahmen der laufenden Revision der Strahlenschutzverordnung diskutiert und führt zur aktuellen Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit, die Radonexposition soweit als möglich zu senken und den maximalen Wert von 300 Bq/m3 nicht zu überschreiten.
Massnahmen mit Hilfe von Fachleuten planen
Radonsanierungen reichen von kostengünstigem Abdichten der Eindringstellen bis zum aufwändigen Einbau einer Bodenabsaugeinrichtung. Die Kosten für die Radonsanierung können von ein paar hundert Franken bis 10'000 Franken (grosse Lüftungsanlagen) betragen. Um verlässliche Massnahmen zu treffen, empfiehlt es sich, eine Fachperson für Radonsanierungen zu kontaktieren. Eine Liste der anerkannten Radonfachberaterinnen und -berater ist auf der Internetseite www.ch-radon.ch zu finden. Eine Empfehlung zur kurzzeitigen Reduktion der Radongas-Konzentration ist, die Räume vor Benutzung gut durchzulüften.
Für die Wintersaison 2011/12 bietet die Zuger Radon-Kontaktstelle, die sich beim Amt für Verbraucherschutz, Zugerstrasse 50 in 6312 Steinhausen befindet, Nachmessungen bei Gebäuden an, deren Radongas-Konzentration über 300 Bq/m3 lag. Durch eine zweite Messung kann die örtliche Situation besser beurteilt und die Gebäude mit gezielteren Massnahmen saniert werden. Zudem werden kostenlos Messungen bei der interessierten Bevölkerung durchgeführt. Diese hat sich dazu bei der Radon-Kontaktstelle zu melden.
Zukünftige Aktivitäten der Radon-Kontaktstelle ergeben sich durch die Umsetzung des „Nationalen Radonaktionsplan 2012 – 2020“, welcher im Mai 2011 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Dieser legt die vorrangigen Massnahmen fest, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung gemäss den internationalen Standards sicherzustellen.
Kontaktpersonen:
· Dr. Susanne Pfenninger, Kantonschemikerin, Telefon 041 723 74 50
· Cornelia Bachmann, Leiterin Radon-Kontaktstelle, Telefon 041 723 74 83
Detaillierte Übersicht zur Radon-Messkampagne als Beilage
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Typ | Titel | Dokumentart |
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