Mehr Transparenz dank neuem Lebensmittelrecht
Besserer Schutz für die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung, weniger Handelshemmnisse und mehr Transparenz: Das sind die wichtigsten Ziele des neuen Schweizer Lebensmittelrechts.
Das Bundesparlament hat am 20. Juni 2014 ein neues Lebensmittelgesetz verabschiedet. Darauf basierend wurde das Verordnungsrecht grundlegend überarbeitet; das Revisionspaket umfasst insgesamt 27 Verordnungen. Es ist am 1. Mai 2017 in Kraft getreten.
Mehr Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten
«Im Zentrum der Revision steht die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten», betont Regierungsrat Martin Pfister. «Die Bevölkerung wird dank umfassenderer Produktinformationen besser vor gesundheitlichen Risiken geschützt», so der Gesundheitsdirektor. Konkret heisst dies: Die Deklaration der Nährwerte für vorverpackte Lebensmittel wird obligatorisch. Auch ist eine Angabe der Allergene von Produkten, die im Offenverkauf angeboten werden, nötig. Die Herkunftsbezeichnung muss neu auch für Fisch erfolgen.
Bei kosmetischen Mitteln wurden das Täuschungsverbot sowie die Pflicht zur Sicherheitsbewertung eingeführt. Was heisst das genau? Werbeaussagen, die nicht stimmen und somit täuschen («falsche Versprechungen»), sind nicht mehr möglich. Zudem müssen neu auch im Online-Handel umfassende Produktinformationen zur Verfügung stehen. «Diese und weitere Änderungen erleichtern den Konsumentinnen und Konsumenten den Kaufentscheid; zudem werden sie vor Täuschungen besser geschützt», sagt Kantonschemikerin Susanne Pfenninger.
Keine Bewilligung für jedes neue Lebensmittel mehr nötig
Mit der Revision ändert sich das schweizerische Lebensmittelrecht von der Konzeption her grundlegend. Bisher waren alle Lebensmittel verboten, welche nicht explizit im Verordnungsrecht umschrieben waren. Nun sind Lebensmittel erlaubt, wenn sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auf dieser Grundlage sind neu auch drei Insektenarten als neuartiges Lebensmittel, als Ganzes oder zerkleinert, zugelassen. Auch braucht es nicht mehr für jedes neue Lebensmittel eine Bewilligung. Neue Produkte kommen so schneller auf den Markt.
Abbau von Hürden und Handelshemmnissen
Mit der Revision wurde unter anderem eine Angleichung an das Lebensmittelrecht der EU angestrebt. Damit werden bestehende Handelshemmnisse abgebaut und die Errungenschaften der bilateralen Verträge aufrechterhalten. Die Rechtsangleichung erfolgt aber, ohne dass bewährte Schweizer Lösungen wie z. B. die Angabe des Produktionslandes aufgegeben werden.
Gleichzeitig wurden bürokratische Hürden bei Kleinstbetrieben abgebaut, ohne Innovationen der Lebensmittelwirtschaft zu behindern oder Kompromisse bei der Sicherheit und beim Täuschungsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten einzugehen. Neu besteht die Möglichkeit, bei geringfügigen Beanstandungen im Rahmen einer Kontrolle auf die Gebührenerhebung zu verzichten. Auch gelten nun schweizweit harmonisierte Kontrollfrequenzen bei meldepflichtigen Betrieben.
Die Änderungen des Lebensmittelrechts werden keine schwerwiegenden finanziellen Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Gesundheitsrelevante Bestimmungen traten per 1. Mai in Kraft. In anderen Bereichen sind Übergangsfristen vorgesehen, beispielsweise vier Jahre für die Etikettierung und Bewerbung von Produkten.
Weitere Informationen:
Allgemeines: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/dokumentation/nsb-news-list.msg-id-64989.html
Tag der offenen Tür beim Amt für Verbraucherschutz
Im Kanton Zug wird das Lebensmittelrecht von der Abteilung Lebensmittelkontrolle im Amt für Verbraucherschutz vollzogen. Wer mehr über das Lebensmittelrecht und die Arbeit des Amts erfahren will, hat dazu am 1. Juli Gelegenheit. An diesem Samstag wird das neue Gebäude mit den Laborräumlichkeiten in Steinhausen von 9 bis 16 Uhr zur Besichtigung offen stehen. Das Amt für Verbraucherschutz nutzt den Tag, um der Bevölkerung nicht nur den Neubau an der Zugerstrasse, sondern seine Tätigkeiten im Bereich Gesundheitsschutz für Mensch und Tier generell näher zu bringen. Auch der Rettungsdienst Zug und das Amt für Gesundheit des Kantons Zug werden zugegen sein.
Medienmitteilung: Mehr Transparenz dank neuem Lebensmittelrecht
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
MM_9_Gesundheitsdirektion Neues Lebensmittelrecht (18.5.2017).pdf | 18.05.2017 |