Beurteilung Kennzeichnung und Anpreisung
Kennzeichnung und Anpreisung
Wir beurteilen die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, sofern die Firma ihren Sitz im Kanton Zug hat und das Auftragsformular vollständig ausgefüllt ist. Der Auftrag kann ausgedruckt per Post oder direkt online übermittelt werden.
Vorgehen
- Formular online ausfüllen. Zusätzliche Dokumente können mit dem Online-
Auftragsformular übermittelt werden. Bei vollständig ausgefülltem Formular
erhalten Sie eine Meldebestätigung per E-Mail.
- ODER: Dokument ausdrucken, ausfüllen und per Post zustellen. Es wird keine
Empfangsbestätigung geschickt.
Formular
Online-Auftragsformular zur Beurteilung der Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
Order form for foodstuffs and commodities labeling and advertising assessment
Kosten
Die Kosten sind abhängig vom zeitlichen Aufwand, sie richten sich nach dem kantonalen Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle. Eine genaue Offerte ist auf Anfrage erhältlich.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG, SR 817.0)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02)
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle
- Wegleitung
Adresse
Amt für Verbraucherschutz
Lebensmittelkontrolle
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. + 41 41 723 74 00
Fax + 41 41 723 74 01
info.lmk@zg.ch
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Typ | Titel | Dokumentart |
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