01.02.2013
Anmeldefrist für Zuger Prämienverbilligung läuft
01.02.2013
Anspruchsberechtigte müssen sich bis am 30. April 2013 für die Prämienverbilligung anmelden. Betroffen sind rund 30'000 Personen im Kanton Zug, darunter 7'000 Kinder. Diese profitieren 2013 speziell, weil der Regierungsrat die Vergütungsansätze für Kinder unverändert lässt, obwohl die Prämien um 2.2% gesunken sind. Bei den Erwachsenen sind die Prämien hingegen gestiegen. Deshalb werden die Mittel für die Prämienverbilligung um eine Million Franken aufgestockt. Die Anspruchsberechtigten haben aber im Sinne der Eigenverantwortung einen Teil der Prämienerhöhung selbst zu tragen.
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Medienmitteilung_Anmeldefrist für Zuger Prämienverbilligung läuft | Dokument |