Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Auf Zuger Prämienverbilligung ist auch 2014 Verlass
20.01.2014

Auf Zuger Prämienverbilligung ist auch 2014 Verlass

20.01.2014
Für die Zuger Prämienverbilligung stehen 2014 fast 55 Millionen Franken zur Verfügung. Eine wirksame Entlastung für Familien und Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ist weiterhin vollumfänglich gewährleistet. Die Anmeldefrist läuft am 30. April 2014 ab.

Für die Zuger Prämienverbilligung stehen 2014 fast 55 Millionen Franken zur Verfügung. Damit ist eine wirksame Entlastung für Familien und Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen weiterhin vollumfänglich gewährleistet. Rund 30'000 Personen können voraussichtlich einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen. Die Anmeldefrist läuft am 30. April 2014 ab.

Kinder und Familien im Fokus

«Prämienverbilligung ja, aber gezielt», so charakterisiert Regierungsrat Urs Hürlimann die Strategie in diesem Bereich. Die Krankenversicherung stellt einen grossen Posten im Haushaltsbudget dar, ganz besonders für Familien und auch den Mittelstand. Wo nötig, muss deshalb die Prämienverbilligung für Entlastung sorgen. Im Kanton Zug gelingt dies gut. Die sozialpolitische Wirksamkeit der Zuger Prämienverbilligung erhält in Studien regelmässig Höchstnoten. «Offensichtlich erreichen wir die Richtigen», betont der Zuger Gesundheitsdirektor. «Und wir setzen das Geld gezielt ein. Deshalb liegen die Kosten pro Kopf der Bevölkerung nach wie vor unter dem schweizerischen Durchschnitt.»

Günstige Prämien gehen vor

Für Regierungsrat Hürlimann genügt es aber nicht, nur die Prämien wirksam zu verbilligen: «Wir müssen in erster Linie dafür sorgen, den Prämienanstieg zu dämpfen, alles andere ist Symptomtherapie.» Die Gesundheitsdirektion hat deshalb in den letzten zwei Jahren frühzeitig bei den Krankenversicherern interveniert und verlangt, dass die unterdurchschnittliche Kostenentwicklung im Kanton Zug bei der Prämienfestsetzung berücksichtigt wird. Mit Erfolg, denn Zug verzeichnete für 2014 den tiefsten Prämienanstieg in der Zentralschweiz und 2013 sogar den dritttiefsten Prämienanstieg aller Schweizer Kantone. «Eine Position unter den prämiengünstigsten Kantonen ist ein explizites Ziel unserer Leuchtturm-Strategie», erklärt Hürlimann. Davon profitiert die gesamte Bevölkerung. So kann der Unterschied für eine vierköpfige Familie im Vergleich zu anderen Kantonen bis zu 5'000 Franken pro Jahr ausmachen.

Bewährter Ablauf

Für die Durchführung der Prämienverbilligung ist die Ausgleichskasse Zug verantwortlich. Sie schreibt die Anspruchsberechtigten bis Mitte Februar direkt an. Ebenso wird ein Informationsbrief zugestellt, wenn keine definitiven Steuerfaktoren vorliegen oder eine Person neu zugezogen bzw. quellenbesteuert ist. Wer nicht persönlich kontaktiert wird, aber glaubt, Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, kann bei seiner Gemeinde ein Antragsformular anfordern.

Rolf Lindenmann, Direktor der Ausgleichskasse Zug, betont denn auch: «Wir wollen, dass alle zu ihrem Recht kommen. Konkret heisst das transparente Information, klare Zuständigkeiten und zeitgerechte Auszahlung.» Unabdingbar ist jedoch, dass die Frist eingehalten wird. Wer seinen Antrag nicht bis am 30. April 2014 einreicht, erhält keine Prämienverbilligung.

 Umfangreiches Informationsangebot

Neben der persönlichen Benachrichtigung bestehen zahlreiche Informationsmöglichkeiten zur Prämienverbilligung – im Internet, auf Papier oder per Telefon. Unter www.akzug.ch stellt die Ausgleichkasse in der Rubrik «Prämienverbilligung» zahlreiche Dokumente bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, den individuellen Verbilligungsanspruch online provisorisch zu berechnen. Wer keinen Computerzugang hat, kann bei den zuständigen Gemeindestellen eine aktuelle Informationsbroschüre zur Prämienverbilligung beziehen. Schliesslich gibt eine telefonische Hotline Antwort auf alle Fragen rund um das Thema (Telefonnummer 041 560 48 48).

Gesundheitsdirektion

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch