Broschüre zu den Patientenrechten ist erschienen
Zum Thema Patientenrechte hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug eine Bro-schüre herausgegeben, die sich an ein breites Publikum richtet. In der 24-seitigen, attraktiv gestalteten und bebilderten Broschüre "Ihre Rechte als Patientin - Ihre Rechte als Patient" sind die wichtigsten Punkte leicht verständlich erklärt.
Die Patientenrechte im neuen Gesundheitsgesetz
Das vom Kantonsrat am 30. Oktober 2008 beschlossene neue Gesundheitsgesetz ist seit Anfang März 2009 in Kraft. Darin sind die Patientenrechte zeitgemäss geregelt. Patientenrechte haben im heutigen Verständnis einen hohen Stellenwert, und zwar sowohl bei den Patientinnen und Patienten wie auch bei den behandelnden Personen. Die Materie ist nicht nur von grosser Wichtigkeit, sondern auch sehr komplex. Entsprechend umfasst das Kapitel "Patientenrechte und -pflichten" des neuen Gesundheitsgesetzes nicht weniger als 14, zum Teil recht umfangreiche Paragrafen.
Patientenrechte gehen alle an
Gesetzestexte nachzuschlagen ist nicht jedermanns Sache. Die Gesundheitsdirektion des Kan-tons Zug hat sich deshalb entschlossen, eine Broschüre zu produzieren, die sich nicht nur an Fachleute, sondern vor allem an die breite Bevölkerung richtet. Über die dahinter stehende Motivation gibt der Gesundheitsdirektor, Regierungsrat Joachim Eder, im Vorwort Auskunft: "Jede und jeder von uns benötigt wohl früher oder später als Patientin oder Patient die Dienste des Gesundheitswesens. In dieser Situation sind wir auf besonderen Schutz angewiesen. Deshalb wurden die Patientenrechte im Gesundheitsgesetz umfassend geregelt."
Patientinnen und Patienten haben Rechte - und Pflichten
Regierungsrat Eder weist in seinem Geleitwort auch auf das Prinzip der Selbstbestimmung als Leitgedanken der gesetzlichen Regelung und auf die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten hin. Die vorliegende Broschüre leistet einen Beitrag, die geltenden Regelungen bekannt zu machen, so dass die Rechte auch tatsächlich und der jeweiligen Situation angemessen ausgeübt werden können. "Allerdings", so Regierungsrat Eder, "haben Patientinnen und Patienten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Namentlich sollen sie die behandelnden Personen über alles informieren, was medizinisch und pflegerisch von Bedeutung ist. Am wichtigsten ist aber das gegenseitige Vertrauen und die Offenheit."
Wissenswertes zu vielen Aspekten der Patientenrechte
Die Broschüre macht Ausführungen über das Recht auf Selbstbestimmung, auf Aufklärung und Information und auf Verschwiegenheit. Ein weiterer Abschnitt widmet sich dem Thema Patientendokumentation. Drei konkrete Beispiele zeigen auf, was in bestimmten Fällen vorzukehren ist. Schliesslich erfahren die Leserinnen und Leser auch Wissenswertes zu den Themen Patientenverfügung, Organentnahme und Obduktion.
Bezugsmöglichkeiten
Die Verteilung erfolgt vorab über die Institutionen des Gesundheitswesens und über Arztpraxen. Einzelne Exemplare können auch bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug, Neugasse 2, 6300 Zug, bezogen werden (Tel. 041 728 35 04 oder info.gd@gd.zg.ch). Sie steht zu-dem im Internet als Download auf der kantonalen Website / Gesundheitsdirektion zur Verfü-gung: www.zug.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/direktionssekretariat/patientenrechte.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Broschüre "Ihre Rechte als Patientin - Ihre Rechte als Patient" | Buch | |
Infos zur Broschüre | Antrag |