Familien im Zentrum der Prämienverbilligung
52 Millionen Franken stehen im Jahr 2012 für die Zuger Prämienverbilligung zur Verfügung. Schätzungsweise 30'000 Personen werden die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Sie können bei gleichem Einkommen mit leicht höheren Beiträgen rechnen als im Vorjahr. Bei Kindern wird der durchschnittliche Prämienanstieg sogar vollumfänglich ausgeglichen – in Übereinstimmung mit der Politik des Regierungsrates zur Stärkung der Familien.
Die Prämienverbilligung bildet den grössten Einzelposten im Budget der Gesundheitsdirektion. Umso wichtiger ist es, diese Mittel zielgerichtet und wirkungsvoll einzusetzen. Speziell sollen Familien mit Kindern und auch der Mittelstand profitieren. Dies ist ein wichtiges Anliegen des Gesundheitsdirektors Joachim Eder. Gleichzeitig verweist er auf die Bedeutung der richtigen Rahmenbedingungen: "Nur ein wirtschaftlich starker Kanton kann auch ein sozialer Kanton sein. Ich bin stolz darauf, dass bei uns beide Seiten im Gleichgewicht sind."
Zuger Bevölkerung dreifach im Vorteil
Im Bereich der Krankenversicherung profitiert die Zuger Bevölkerung gleich dreifach. Erstens ist die Zuger Prämienverbilligung zusammen mit derjenigen von Appenzell Innerrhoden und Obwalden schweizweit in den Top 3 hinsichtlich der sozialpolitischen Wirksamkeit. Zweitens geniessen Familien und der Mittelstand im Kanton Zug bei der Prämienverbilligung eine Sonderstellung, indem der Kinderabzug eine zusätzliche Entlastung bringt und für Familien selbst mittlere Einkommen noch anspruchsberechtigt sind (unter Berücksichtigung des Vermögens). Und drittens gehören die Prämien hierzulande zu den tiefsten in der ganzen Schweiz. In 19 von 26 Kantonen müssten Herr und Frau Zuger mehr oder sogar viel mehr Geld für die Krankenversicherung aufwenden.
Einfache Abwicklung
Die Prämienverbilligung wird von der Ausgleichskasse Zug durchgeführt. Diese berechnet aufgrund der zur Verfügung stehenden Steuerzahlen, wer voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung hat und stellt den Betreffenden bis Mitte Februar eine persönliche Mitteilung zu. Wenn keine definitiven Steuerzahlen vorliegen oder jemand neu zugezogen bzw. quellenbesteuert ist, wird ebenfalls ein Informationsschreiben versandt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Prämienverbilligung online provisorisch zu berechnen. Schliesslich gibt eine telefonische Hotline Antwort auf alle Fragen rund um die Prämienverbilligung (Telefonnummer 041 560 48 48).
Eingabefrist: 30. April 2012
Wer nicht persönlich angeschrieben wird, aber glaubt, Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, kann direkt bei der Gemeinde ein Antragsformular anfordern. Wichtig ist in jedem Fall, dass die ausgefüllten Formulare bis Ende April bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Denn: Wer diese Frist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht beibringt, erhält keine Prämienverbilligung.
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Informationsbroschüre zur Prämienverbilligung 2012
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Tel. 041 560 48 48