Gesundheitsverordnung und Heilmittelverordnung
Neue Gesundheitsverordnung und Heilmittelverordnung treten in Kraft
Der Regierungsrat hat die neue Gesundheitsverordnung und Heilmittelverordnung verabschiedet. Sie ergänzen das seit dem 1. März 2009 in Kraft stehende Gesundheitsgesetz und treten am 11. Juli 2009 in Kraft. Beide Verordnungen wurden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens bzw. an der konferenziellen Anhörung gut aufgenommen. Spezielles Interesse dürften die Berufszulassung der Gesundheitsberufe, der ganze Heilmittelbereich sowie die Ausführungsbestimmungen des Nichtraucher- und des Konsumentenschutzes finden. Beim Nichtraucherschutz wird festgelegt, unter welchen Bedingungen im Rahmen des grundsätzlichen Rauchverbotes in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, sogenannte Fumoirs (Raucherräume) zulässig sind. Der Konsumentenschutz wird konkretisiert, indem die Details der schweizweit neuen Qualitätsbescheinigung geregelt werden.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Gesundheitsverordnung mit Erläuterungen | Gesetz | |
Heilmittelverordnung mit Erläuterungen | Gesetz |