Influenza A(H1N1) - Erster Fall im Kanton Zug
Zug, 03. Juli 2009
Influenza A(H1N1) - Erster bestätigter Fall im Kanton Zug
Im Kanton Zug wurde erstmals ein Fall der Influenza A(H1N1) nachgewiesen. Ein entsprechender positiver Laborbefund wurde dem Kantonsarzt gemeldet. Betroffen ist eine junge Frau, die vor kurzem aus Kalifornien zurückgekehrt ist.
Die Frau hatte sich mit leichten Grippesymptomen beim Hausarzt gemeldet und wurde nach Rücksprache mit dem Kantonsarzt im Zuger Kantonsspital angemeldet. Sie wurde nach ambulanter Abklärung nach Hause entlassen, mit der Auflage, bis zum Wochenende zu Hause zu bleiben. Gesundheitlich geht es der Patientin gut. Eine Ansteckung im Umfeld ist nicht erfolgt.
Kanton Zug ist vorbereitet
Das Auftreten der Influenza A(H1N1) im Kanton Zug kommt nicht unerwartet. Rein statistisch und aufgrund der starken internationalen Vernetzung des Kantons Zug musste erwartet werden, dass früher oder später eine erste Erkrankung auftreten wird. Bei den Massnahmen gegen die Pandemie ergeben sich für den Kanton Zug aus Einzelfällen keine weiteren Konsequenzen. Die Pandemievorbereitung im Kanton Zug befindet sich auf einem aktuellen, guten Stand.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit beachten
Die Grippe A(H1N1) war erstmals am 29. April 2009 in der Schweiz nachgewiesen worden. Bis zum 2. Juli 2009 wurden in insgesamt 15 Kantonen 72 bestätigte Fälle registriert. Bei 67 Fällen handelt es sich um Rückreisende aus verschiedenen Ländern. Fünf Fälle haben sich in der Schweiz angesteckt. Am 2. Juli waren 20 Verdachtsfälle aus verschiedenen Kantonen in Abklärung, darunter einer im Kanton Zug, bei dem es sich um den nun bestätigten Fall handelt.
Bei der Gelegenheit macht die Gesundheitsdirektion erneut auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufmerksam, zu finden auch auf der BAG-Website. Auf der kantonalen Website finden sich auf der Startseite unter der Rubrik "Spezial" aktuell gehaltene Informationen. - Wichtig ist, dass die Hygienemassnahmen wie etwa gutes Händewaschen beachtet werden. Wer mit Grip-peanzeichen aus einem Gebiet zurückkehrt, in dem erhöhte Ansteckungsgefahr besteht oder wer allenfalls mit A(H1N1)-Erkrankten in Berührung gekommen und dann selbst Symptome aufweist, soll sich telefonisch beim Hausarzt resp. der Hausärztin melden.
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