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24.07.2009

Influenza A(H1N1): Vorbereitungen auf Hochtouren

24.07.2009
Influenza A(H1N1); Schweinegrippe; Mexikogrippe; Neue Grippe; Pandemische Grippe; Swine Flu; Swine Influenza

Influenza A(H1N1): Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Die Zahl der Influenza-A(H1N1)-Erkrankungen (so genannte Schweinegrippe) ist in den letzten Tagen weltweit markant gestiegen. Die Pandemiewelle wird nicht aufzuhalten sein. Betriebe und Verwaltung bereiten sich darauf vor. Wichtig ist aber auch, dass die Verhaltensregeln in der Bevölkerung gut bekannt sind.

Die Betriebe sind gefordert
Das BAG und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO machen auf die Bedeutung der be-trieblichen Pandemievorbereitung aufmerksam und richten sich dabei explizit auch an die kleinen und mittleren Unternehmen. Ein Handbuch für die betriebliche Pandemievorbereitung findet sich auf www.bag.admin.ch/influenza unter dem Stichwort Pandemische Grippe. Es sei auch an dieser Stelle auf die Aussage des seco hingewiesen, dass jedes Unternehmen selbst für das rechtzeitige Ergreifen von Massnahmen verantwortlich ist.

Kantonale Verwaltung und Zuger Verkehrsbetriebe wappnen sich
Die kantonale Verwaltung richtet sich nach den Vorgaben des Handbuchs und hat sich entsprechend vorbereitet. Ziel ist, einerseits Mitarbeitende und Kundinnen und Kunden zu schützen, und andererseits das Funktionieren der Dienstleistungen sicherzustellen. Der Kanton Zug hat für alle Mitarbeitenden Hygienemasken und Desinfektionsmittel beschafft. Das Material reicht für mehrere Wochen. Das Reinigungspersonal wurde speziell ausgebildet, die Reinigungspläne auf die speziellen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Infektionsübertragung durch Tröpfchen ausgerichtet.

Auch andere Betriebe haben sich auf die bevorstehende Pandemiewelle vorbereitet. So haben die Zugerland Verkehrsbetriebe Massnahmen zum Schutz des Fahrpersonals und der Fahrgäste getroffen. Es gibt in der heutigen Lage keinen Grund, auf die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zu verzichten.

Orientierung von Schulen und Heimen
Über die Angemessenheit von Schulschliessungen wird derzeit international und national intensiv diskutiert. Eingriffe könnten in Frage kommen, wenn diese Massnahmen die Ausbreitung des Krankheitserregers klar und in bedeutsamem Ausmass bremsen. Die Kompetenz zur Schliessung von Schulen liegt im Kanton Zug gemäss Gesundheitsgesetz beim Regierungsrat. Gegenwärtig geht es aber auch bei den Schulen vorerst einmal um vorsorgliche Massnahmen und um die angemessene Vorbereitung für den Pandemiefall. Die Schulen wurden noch vor den Sommerferien von den zuständigen Direktionen (Direktion für Bildung und Kultur sowie Volkswirtschaftsdirektion) orientiert und dokumentiert. Post zur Pandemie-Prävention erhalten dieser Tage auch die sozialen Einrichtungen (von der Direktion des Innern) und die Alters- und Pflegeheime, Spitex und andere mit dem Gesundheitswesen verbundene Organisationen (von der Gesundheitsdirektion). Dabei werden auch die Gemeinden stets auf dem Laufenden gehalten.

Impforganisation in Vorbereitung
Die Strategie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zielt darauf ab, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu bremsen und so Zeit für die Bereitstellung einer spezifischen Grippeimpfung zu gewinnen. Ein Impfstoff dürfte der Bevölkerung im Herbst zur Verfügung stehen. Die Kantone befassen sich derzeit mit der Organisation der Impfung. Nach heutigem Kenntnisstand ist von einer kantonal organisierten Impfung auszugehen. Der Impfstoff wird also nicht über den Handel bezogen werden können.

Was tun beim Auftreten von Grippesymptomen?
Vom markanten Anstieg der Krankheitsfälle sind auch mehrere beliebte europäische Reisedestinationen betroffen. Aber auch die Schweiz bleibt von der Entwicklung nicht verschont. Die Krankheitsfälle in der Schweiz sind sowohl auf Einschleppungen als auch auf Übertragungen in der Schweiz selbst zurückzuführen. Für die weltweite Reisetätigkeit gibt es weder Einschränkungen von Seiten der WHO noch von irgendwelchen nationalen Behörden. Es ist deshalb auch in Zukunft mit Einschleppungen zu rechnen.

Personen, die mit Grippesymptomen von einer Reise - und namentlich von einer Reise in ein Land mit gehäuften Grippefällen - zurückkehren, sollen sich telefonisch bei ihrem Hausarzt resp. ihrer Hausärztin melden. Dabei kann entschieden werden, ob es genügt, wenn die Betroffenen zu Hause bleiben, ob eine Arztkonsultation oder gar eine Überweisung ins Kantonsspital nötig ist. Der Hausarzt resp. die Hausärztin entscheidet auch - eventuell in Absprache mit dem Kantonsarzt - über die Notwendigkeit eines Virusnachweises mit Laboruntersuchung und über die Behandlung mit Tamiflu oder einem anderen geeigneten Medikament. Erkrankte Personen sollen in jedem Fall bis einen Tag nach Abklingen der Symptome den Kontakt mit andern Menschen soweit wie möglich meiden und im Kontakt mit andern eine Hygienemaske tragen. Wichtig ist auch das Distanzhalten. Wenn immer möglich sollte vom Gesicht des Gegenübers ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Das reduziert die Übertragungs-wahrscheinlichkeit auch bei Husten und Niesen. Selbstverständlich gilt auch in dieser Situation für die Erkrankten und ihre Umgebung der Grundsatz der guten Handhygiene. Wenn vom Arzt nichts anderes angeordnet ist, sollen Erkrankte so lange zu Hause bleiben, bis die Grippesymptome abgeklungen sind und zusätzlich ein Tag geblieben ist.

Personen mit Grippesymptomen sollen auf Reisen verzichten resp. Reisen erst nach Abklingen der Symptome und nach einem zusätzlichen grippefreien Tag antreten. Die individuelle Beschaffung von Tamiflu und anderen spezifischen, antiviral wirksamen Grippemedikamenten wird ganz klar nicht empfohlen.

Bei erhöhtem Risiko den Arzt konsultieren
Einem erhöhten Krankheitsrisiko sind chronisch Lungenkranke, Zuckerkranke, Herzkranke und Immungeschwächte ausgesetzt, aber auch Kinder, Jugendliche und Schwangere. Für diese Personen gelten grundsätzlich die gleichen Empfehlungen wie für alle andern. Beim Auftreten von Grippesymptomen sollten sie sich aber in jedem Fall frühzeitig von ihrem Arzt resp. ihrer Ärztin beraten lassen. Auch für Personen der Risikogruppen besteht bei einer Erkrankung absolut kein Grund zur Panik. Die Krankheit verläuft in den allermeisten Fällen moderat.

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Typ Titel Dokumentart
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