Kantonale Richtlinien für Pflegeheime werden abgebaut
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug reduziert die kantonalen Richtlinien für den Betrieb von Institutionen der Langzeitpflege. Dies hat Regierungsrat Martin Pfister am Mittwoch, 6. Juli, den Vertreterinnen und Vertretern von Pflegeheimen und Gemeinden bekannt gegeben. Damit soll den Betrieben mehr Spielraum zugestanden und Verantwortung übertragen werden.
Die Pflegeheime im Kanton Zug sind sehr gut aufgestellt und wichtige Stützen der Zuger Gesundheits- und Altersversorgung. Sie werden unternehmerisch geführt und arbeiten nach klaren Vorstellungen. Die Gesundheitsdirektion hat ihre Tätigkeit in den vergangenen Jahren mit Hilfe der «Richtlinien für den Betrieb von stationären Pflegeinstitutionen» begleitet. «Wir stellen fest, dass die Richtlinien für uns ein gutes Instrument waren. Sie haben bei der Erarbeitung der hohen Standards wertvolle Dienste geleistet», so Gesundheitsdirektor Martin Pfister. «Mittlerweile sind sie in gewissen Teilen von Bundes- und anderen Vorgaben überholt worden.» Deshalb hat die Gesundheitsdirektion beschlossen, die kantonalen Richtlinien zu überarbeiten und wesentlich zu reduzieren. Damit werden die Pflegeheime gleich wie die anderen Betriebe des Gesundheitswesens behandelt.
Verantwortung bei den Institutionen
Im Zentrum steht die Stärkung der Verantwortung bei den Pflegeinstitutionen. «Wir verzichten auf Vorschriften zum Personalschlüssel oder zur Mindestzimmergrösse», erklärt Beatrice Gross, stellvertretende Generalsekretärin der Gesundheitsdirektion. Im Rahmen der Betriebsbewilligung wird künftig geprüft, ob im Betrieb die nötige Infrastruktur und das erforderliche Fachpersonal vorhanden sind. Damit wird die betriebliche Freiheit der Pflegeheime, um ihre Aufgaben zu erfüllen, grösser. Dies betrifft nicht zuletzt die personelle Situation. «Die Pflegeinstitutionen sollen Qualifikation und Bestand ihres Personals an den Bedürfnissen der Bewohnerschaft und nicht an einem kantonalen Schlüssel ausrichten», so Beatrice Gross. Einen generellen Freipass erhalten die Institutionen aber nicht. «Die Gesundheitsdirektion wird weiterhin die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Bedingungen überprüfen», betont Kantonsarzt Rudolf Hauri. Deshalb werden beispielsweise die Richtlinien für die ärztliche Versorgung bestehen bleiben.
Positive Reaktionen
Der auf den Herbst 2016 vorgesehene Abbau der Richtlinien wurde den Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeheime und Gemeinden am Mittwoch, 6. Juli, im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Altersheim Martinspark in Baar vorgestellt. Die ersten Reaktionen auf die Absichten der Gesundheitsdirektion waren positiv.
Die Informationsveranstaltung wurde durch interessante und danach vieldiskutierte Referate von René Brüggemann, Leiter eines Seniorenzentrums in Weiningen, zum effizienten Einsatz von Pflegeteams in der Langzeitpflege sowie von André Müller, CEO des Kompetenzzentrums Pflege und Gesundheit KZU in Bassersdorf, zur Sicherstellung der Versorgung im Zürcher Unterland abgerundet.
Gesundheitsdirektion
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Medienmitteilung «Richtlinien für Pflegeheime werden abgebaut» (8.7.2016) |