Kantonale und nationale Corona-Massnahmen ergänzen sich: Maskenpflicht in Schulen bleibt bestehen, Anpassungen für 2G werden vorbereitet
Ab Montag, 6. Dezember gelten schweizweit strengere Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Die kantonalen Massnahmen des Kantons Zug bleiben in den Bereichen in Kraft, in denen sie über die Bundesregeln hinausgehen, was konkret die Maskenpflicht in den Schulen betrifft. Die Möglichkeit für Ausnahmen von der Maskenpflicht bei 2G-Beschränkungen soll auch im Kanton Zug umgesetzt werden.
Der Zuger Regierungsrat hat per 2. Dezember 2021 eine umfassende Maskenpflicht für alle öffentlichen Innenräume erlassen. Nun hat der Bundesrat per 6. Dezember 2021 Verschärfungen auf Bundesebene beschlossen, welche ebenfalls eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen umfassen. Der Kanton Zug wird die kantonale Verordnung so rasch wie möglich den neuen Umständen anpassen.
Maskenpflicht in Schulen bleibt
In der Schweiz gilt seit Beginn der besonderen Lage, dass der Bund Mindestvorgaben für Massnahmen beschliesst und die Kantone zusätzlich strengere Massnahmen anordnen können. Auch nach dem Bundesratsentscheid hat somit der Entscheid des Zuger Regierungsrat dort Gültigkeit, wo die kantonalen Regelungen über die Bundesregelung hinausgehen. Dies betrifft in der aktuellen Situation die Maskenpflicht Schulen ab der Primarstufe. Diese Regelung wird auch nach dem Bundesratsentscheid beibehalten.
Möglichkeit für Ausnahme von der Maskenpflicht bei 2G geplant
Der Bundesrat hat neu die Möglichkeit für sogenannte 2G-Regelungen geschaffen. Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen haben ab Montag die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Eine Anpassung der kantonalen Verordnung, um auch im Kanton Zug die Möglichkeit für Ausnahmen von der Maskenpflicht bei 2G-Beschränkungen zu schaffen, wird so rasch wie möglich geprüft. Aktuell gilt im Kanton Zug aber nach wie vor in allen Gastronomiebetrieben (inkl. Bars und Clubs) eine Maskenpflicht, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen.
Quarantäne nach Einreise aus Risikogebieten wird aufgehoben
Der Bundesrat hat auch die Einreisebestimmungen geändert. Ab morgen Samstag, 4. Dezember 2021, werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Alle Personen, welche nach Einreise aus einem Risikogebiet in Quarantäne sind, können diese somit verlassen. Zwischen dem 4. und 7. Tag nach der Einreise müssen sie jedoch auf ihre eigenen Kosten einen PCR- oder Antigenschnelltest machen lassen und das Resultat dem Contact Tracing bekannt geben (an travelquarantine@zg.ch). Der Kanton Zug wird alle betroffenen Zugerinnen und Zuger per E-Mail entsprechend informieren.
Medienmitteilung
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Medienmitteilung: Geltungsbereich kantonale Verordnung |