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07.02.2017

Mehr Geld für die Prämienverbilligung

07.02.2017
2017 werden im Kanton Zug rund drei Millionen Franken mehr für die Prämienverbilli¬gung eingesetzt als im Vorjahr.

2017 werden im Kanton Zug rund drei Millionen Franken mehr für die Prämienverbilligung eingesetzt als im Vorjahr. Bei unveränderten Einkommens- und Vermögensverhältnissen können die Anspruchsberechtigten deshalb mit höheren Beiträgen rechnen. Die sozialpolitische Wirksamkeit der Zuger Prämienverbilligung bleibt im schweizerischen Vergleich erstklassig.

Gezielt entlasten
«Die Prämienverbilligung ist ein entscheidendes Element der Sozialpolitik», betont der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister. «So werden Haushalte mit geringen Einkommen gezielt entlastet.» Auch Teile des Mittelstands profitieren, namentlich Familien mit Kindern. Im Schnitt ist die verbleibende Krankenkassenrechnung für die Betroffenen so tief wie sonst nirgends in der Schweiz. Regierungsrat Pfister: «Das ist einer der vielen Vorteile, die der Kanton Zug seiner Bevölkerung bietet.»

Kosten unter Kontrolle
Entscheidend für die gute Positionierung der Zuger Prämienverbilligung ist der fokussierte Mitteleinsatz. So wurden die Einkommensobergrenzen im vergangenen Jahr neu justiert. «Mit dieser Anpassung wurde zum einen das Budget entlastet. Zum andern können wir aber auch die Hauptzielgruppen der Prämienverbilligung besser unterstützen», erklärt der Gesundheitsdirektor. Dass dies gelungen ist, zeigt der jüngste Kantonsvergleich für das Jahr 2016: Gemessen an der Wirkung der Prämienverbilligung bleibt der Kanton Zug auf Platz 1.*

Effizient und zuverlässig
In diesen Tagen werden alle Zuger Haushalte, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, direkt angeschrieben. Auch Neuzuzüger und Personen mit fehlenden Steuerzahlen erhalten ein Informationsschreiben. Zudem besteht die Möglichkeit, direkt bei der Wohngemeinde ein Anmeldeformular anzufordern.
Dass die Abwicklung der Prämienverbilligung reibungslos klappt, dafür sorgt die Ausgleichskasse Zug. Für deren Direktor Rolf Lindenmann ist klar: «Die Anspruchsberechtigten sind auf das Geld angewiesen. Wir sorgen für einfache Abläufe und eine zeitgerechte Auszahlung.»

Eingabefrist beachten
Es ist sehr wichtig, das ausgefüllte Antragsformular bis Ende April bei der Wohngemeinde einzureichen. Wer diese Frist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht beibringt, erhält keine Prämienverbilligung.
Bei Fragen hilft ein umfangreiches Informationsangebot weiter. Einerseits gibt eine Broschüre der Ausgleichskasse Auskunft über die Prämienverbilligung und die aktuellen Richtwerte für das Jahr 2017. Andererseits lässt sich der individuelle Anspruch online provisorisch berechnen, und zwar unter www.akzug.ch. Dort finden sich auch alle weiteren Angaben zur Prämienverbilligung. Schliesslich betreibt die Ausgleichskasse für Fragen rund um das Thema eine telefonische Hotline (Tel. 041 560 48 48).

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*) Thomas Rühl, Jan Schüpbach, Simon Hurst: Verfügbare Einkommen 2016; Wohnen, Pendeln, Krippe: Wo lebt sich's am günstigsten? Credit Suisse (Hrsg.): Dezember 2016

 

Gesundheitsdirektion

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