Neue Spitalfinanzierung: Wichtige Informationen
Am 1. Januar 2012 tritt die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Grundversicherte können sich neu in vielen Fällen auch ohne Kostengutsprache des Kantons in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen. Die entstehenden Kosten werden jedoch nicht in jedem Fall vollumfänglich durch die Krankenkassen und die Kantone gedeckt. Patientinnen und Patienten wird deshalb empfohlen, sich vor der Wahl eines ausserkantonalen Spitals beim Versicherer zu erkundigen, ob ungedeckte Kosten entstehen könnten.
Ab 1. Januar 2012 gilt bei der Finanzierung eines Spitalaufenthaltes ein neues System. Die Abgeltung der Spitäler durch die Krankenkassen und die Kantone erfolgt neu nach leistungsbezogenen Pauschalen. Der Kanton Zug übernimmt 47 Prozent der Behandlungskosten, die Krankenkassen 53 Prozent. Erfolgt eine Behandlung in einem Spital mit entsprechendem Leistungsauftrag des Kantons Zug, übernehmen der Kanton und die Krankenkassen im Grundversicherungsbereich die vollen Kosten (nach Abzug der Franchise und des Selbstbehalts).
Behandlungen in ausserkantonalen Spitälern
Zuger Patientinnen und Patienten können sich deshalb neu auch in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen. Die früher dazu notwendige Kostengutsprache des Kantons ist in vielen Fällen nicht mehr nötig. Die entstehenden Kosten werden jedoch – mit Ausnahme der Notfallbehandlungen – nicht in jedem Fall vollumfänglich gedeckt. Entscheidend für die volle Abgeltung ist, dass das betreffende Spital für diese spezifische Behandlung auf der Zuger Spitalliste 2012 figuriert. Mit der Spitalliste 2012 stellt der Kanton Zug sicher, dass den Zuger Patientinnen und Patienten alle notwendigen Behandlungen zur Verfügung stehen.
Ungedeckte Kosten verhindern
Ungedeckte Kosten können entstehen, wenn das gewählte Spital für die spezifische Behandlung auf keiner Liste oder nur auf der Spitalliste des Standortkantons, nicht jedoch auf jener des Kantons Zug figuriert. Um eine Unterdeckung zu vermeiden, wird den Patientinnen und Patienten empfohlen, sich vor der Wahl eines ausserkantonalen Spitals beim Versicherer zu erkundigen, ob ungedeckte Kosten entstehen könnten und ob diese allenfalls mitversichert sind (z. B. über eine Zusatzversicherung).
Gesundheitsdirektion des Kantons Zug
Joachim Eder, Regierungsrat
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