Neue Spitalliste 2023 Akutsomatik
Neue Spitalliste für den Kanton Zug
Der Regierungsrat hat die neue Spitalliste 2023 Akutsomatik festgesetzt, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Damit werden die Grundversorgung und ausgewählte spezialisierte Leistungen in hoher Qualität im eigenen Kanton sichergestellt – mit einer Aufgabenteilung zwischen dem Zuger Kantonsspital und der AndreasKlinik. Für die übrige Spezialversorgung werden Kooperationen mit benachbarten Zentrumsspitälern in Luzern und Zürich verstärkt.
Die geltende Zuger Spitalliste stammt aus dem Jahr 2012. Im Rahmen der Spitalplanung wurde sie gemäss den Vorgaben des Bundes überprüft. Die Spitalliste stellt das wichtigste Instrument des Kantons dar, um künftig eine den Bedürfnissen angepasste medizinische Versorgung in hoher Qualität für die Zuger Bevölkerung im stationären Bereich zu sichern. Der Regierungsrat hat bereits im Jahr 2019 Grundsätze zur Spitalplanung beschlossen, die bei der Überarbeitung der Spitalliste wegleitend waren. Diese legen unter anderem fest, dass die Grundversorgung in der Regel innerkantonal sicherzustellen und für die Leistungen der Grundversorgung eine Konzentration anzustreben ist. Ziel ist es, die teure medizinische Infrastruktur optimal zu nutzen und das knappe Personal sinnvoll einzusetzen.
Zum Entwurf der Spitalliste fand im Sommer ein Anhörungsverfahren bei den Leistungserbringern und den Nachbarkantonen statt, deren Ergebnisse ausgewertet wurden. «Die Zuger Bevölkerung kann mit der neuen Spitalliste auf eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche medizinische Versorgung für die nächsten zehn Jahre zählen», ist Gesundheitsdirektor Landammann Martin Pfister überzeugt, «sozusagen das richtige Angebot, am richtigen Ort, in hoher Qualität.»
Aufgabenteilung zwischen Zuger Kantonsspital und AndreasKlinik
Die Spitalliste 2023 weist dem Zuger Kantonsspital die Grund- und Notfallversorgung zu, während die AndreasKlinik in Cham mit dem Basispaket elektiv ein umfangreiches Angebot an Wahleingriffen anbieten wird. Dies insbesondere in den etablierten Bereichen Orthopädie, Wirbelsäulenchirurgie, Gynäkologie, HNO und Urologie. Es steht der AndreasKlinik frei, auch künftig eine Notfallpraxis im Sinne einer Permanence zu betreiben. Damit kann sie die meisten Notfälle, die sie heute behandelt, auch weiterhin behandeln. Die Leistungsgruppen Onkologie, Hämatologie, Viszeralchirurgie und Gastroenterologie werden neu nur noch im Zuger Kantonsspital angeboten.
Mit der Bündelung dieser Angebote erfolgt eine Aufgabenteilung zwischen dem Zuger Kantonsspital und der AndreasKlinik, was angesichts einer Distanz von fünf Kilometer Luftlinie keinerlei Einschränkung der Zugänglichkeit der Versorgung mit sich bringt.
Den Leistungsauftrag für die Geburtshilfe haben sowohl das Zuger Kantonsspital als auch die AndreasKlinik erhalten. Für die langfristige Organisation der Geburtshilfe wird in einem separaten Projekt eine zweckmässige Lösung gesucht.
Bewährte ausserkantonale Partner
Für die spezialisierte und hochspezialisierte Versorgung wird auf die bewährten ausserkantonalen Partner abgestellt. Das Zuger Kantonsspital arbeitet zusammen mit dem Luzerner Kantonsspital in den Leistungsgruppen Neurologie, Gastroenterologie, Thoraxchirurgie und Handchirurgie zusammen. Hinzu kommen die Behandlung von Gefässerkrankungen und die Radio-Onkologie. Das Luzerner Kantonsspital erhält zudem Leistungsaufträge unter anderem in der HNO-Medizin, Neurochirurgie, Ophtalmologie, Viszeralchirurgie, Urologie und Pneumologie. Das Angebot für Zugerinnen und Zuger im Universitätsspital Zürich umfasst die Behandlung schwerer Hauterkrankungen sowie Leistungsaufträge unter anderem in der Hämatologie, der komplexen Herzchirurgie, der Pneumologie und Transplantationen. Dem Universitätsspital Zürich werden zudem umfassende, mehrheitlich auf universitäre Leistungen nach Massgabe der Kostengutsprache beschränkte Leistungsaufträge erteilt.
Die Kinderspitäler in Luzern und in Zürich erhalten umfassende Leistungsaufträge für die Behandlung von Kindern aus dem Kanton Zug. Die Klinik Lengg bietet Leistungen in der Epileptologie an. Im Stadtspital Zürich Triemli werden weiterhin die Patientinnen und Patienten mit Herzproblemen behandelt. Schliesslich erhält das Spital Affoltern in der Palliative Care weiterhin einen Leistungsauftrag für die Behandlung und Betreuung von schwerkranken Menschen, die keine Aussicht auf Heilung mehr haben.
Versorgung langfristig gesichert
Im Kanton Zug wird mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum der benötigten medizinischen Leistungen von 1.6% gerechnet. Grund dafür ist sowohl die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung als auch die zunehmende Alterung. Ein Anstieg wird insbesondere in den Leistungsbereichen vorausgesagt, die von älteren Patientinnen und Patienten vermehrt in Anspruch genommen werden. Dies sind Gastroenterologie, Endokrinologie und Nephrologie. Diesen Umständen trägt die Spitalliste 2023 Rechnung und sichert die medizinische Versorgung der Zuger Bevölkerung langfristig.
Neue Spitalliste gilt ab 1. Januar 2023
Die neue Spitalliste gilt ab 1. Januar 2023 und berechtigt die aufgeführten Listenspitäler, im Umfang der erteilten Leistungsaufträge zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig zu sein. Mit dem Inkrafttreten der neuen Zuger Spitalliste 2023 wird die bisherige Spitalliste 2012 per 31. Dezember 2022 aufgehoben.
Die ausführliche Liste kann auf der Webseite des Kantons Zug heruntergeladen werden.
Kontakt
Regierungsrat Martin Pfister
Gesundheitsdirektor
martin.pfister.rr@zg.ch
Telefon 041 728 35 01