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05.09.2012

Patientenvollmacht erstmalig vorgestellt

05.09.2012
Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug zur Patientenvollmacht

Wer entscheidet über die medizinische Behandlung, wenn man wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr urteilsfähig ist? Ab 2013 kann man vorsorglich eine vertretungsberechtigte Person bestimmen, die in diesem Fall anstelle der Patientin oder des Patienten alle nötigen Entscheidungen treffen kann. Das Institut Dialog Ethik hat dazu mit Unterstützung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug ein griffiges Instrument entwickelt: Die Patientenvollmacht.

 

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