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11.02.2015

Prämienverbilligung auf stabilem Niveau

11.02.2015
In den vergangenen Tagen hat die Ausgleichskasse Zug über 50'000 Zuger Haushalten die Unterlagen für die Prämienverbilligung 2015 zugestellt. Bei unveränderten Einkommens- und Vermögensverhältnissen können die Anspruchsberechtigten mit gleich viel Geld rechnen wie letztes Jahr.

In den vergangenen Tagen hat die Ausgleichskasse über 50'000 Zuger Haushalten die Unterlagen für die Prämienverbilligung 2015 zugestellt. Bei unveränderten Einkommens- und Vermögensverhältnissen können die Anspruchsberechtigten mit gleich viel Geld rechnen wie letztes Jahr. Insgesamt stehen 53,6 Millionen Franken für die Reduktion der Prämienlast zur Verfügung.

Zug zählt zu den prämiengünstigsten Kantonen. In 20 von 26 Kantonen muss man teils massiv mehr für die Krankenversicherung bezahlen. Dennoch sind die Prämienausgaben für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen auch hierzulande eine grosse Belastung – oft grösser als die Steuerrechnung. Hier setzt die Zuger Prämienverbilligung mit gezielten Bei¬trägen an. «Insbesondere Familien mit Kindern stehen im Zentrum», erklärt der Zuger Gesund¬heitsdirektor Urs Hürlimann.

Im Zeichen der Kontinuität
Die Beiträge der Zuger Prämienverbilligung bewegen sich im gleichen Rahmen wie im Vorjahr. So wurden die massgebenden Richtprämien zwar nicht erhöht, doch reichen die Ansätze aus, um sich bei einer günstigen Krankenkasse regulär zu versichern, ohne etwas aufzahlen zu müssen (neben dem einkommens- und vermögensabhängigen Selbstbehalt der Prämienver¬billigung). Die sozialpolitische Wirksamkeit ist damit weiterhin vollumfänglich gewährleistet.

Einfache und effiziente Durchführung
Die Prämienverbilligung wird im Kanton Zug von der Ausgleichskasse durchgeführt. Deren Direktor Rolf Lindenmann bringt es auf den Punkt: «Wir sorgen für eine korrekte und pünktliche Auszahlung der Leistungen.» Voraussetzung dafür ist eine sachgerechte Information der Bevöl¬kerung. Neben Anzeigen in den Medien werden die Personen, welche voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, direkt angeschrieben. Auch Haushalte mit fehlenden Steuer¬zahlen erhalten entsprechende Unterlagen. Antragsformulare sind zudem direkt bei den zuständigen Gemeindestellen oder im Internet erhältlich.

Frist nicht verpassen
Die ausgefüllten Formulare müssen bis am 30. April 2015 bei der Wohngemeinde eingereicht werden, sonst erhält man keine Prämienverbilligung. Massgebend für die Berechnung des Anspruchs sind in der Regel die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar 2015 und die definitive Steuerveranlagung 2013. Die Auszahlung erfolgt direkt an die jeweilige Krankenkasse zur Verrechnung mit den Prämien.

Vielfältige Informationsmöglichkeiten
Alles Wissenswerte findet man im Internet auf der Webseite der Ausgleichskasse Zug (www.akzug.ch) unter der Rubrik «Prämienverbilligung». Dort besteht auch die Möglichkeit, provisorisch den individuellen Verbilligungsanspruch online zu berechnen. Schliesslich gibt eine telefonische Hotline Antwort auf alle Fragen rund um das Thema (Tel. 041 560 48 48).

Gesundheitsdirektion

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