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05.09.2018

Regierungsrat lehnt Monismus-Vorlage der nationalrätlichen Gesundheitskommission ab

05.09.2018
Medienmitteilung Monismus

Der Regierungsrat sagt deutlich Nein zur Vorlage der Gesundheitskommission des Nationalrats für eine einheitliche Finanzierung («Einführung des Monismus»). Gleichzeitig zeigt er aber auf, wie die Leistungen im Gesundheitswesen zweckmässiger finanziert und effizienter gesteuert werden könnten. Wichtig sind insbesondere der Ausbau der Steuerungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich und der Einbezug der Langzeitpflege.

Der Vorschlag der nationalrätlichen Gesundheitskommission verlangt, dass die Kantone rund 7,5 Milliarden Franken an die Krankenkassen überweisen sollen, ohne dass sie die Möglichkeit hätten, die sachgerechte und effiziente Verwendung dieser Mittel angemessen zu steuern oder zu kontrollieren. Für den Kanton Zug geht es um über hundert Millionen Franken jährlich. Das bedeutet, dass zusammen mit dem NFA-Beitrag über die Hälfte der kantonalen Steuereinnahmen an Dritte «abgeliefert» werden müssten und der Kontrolle des Kantons weitgehend entzogen wären.

Untaugliches Mittel zur Kostendämpfung
Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen würde derweil kaum eingedämmt. In vielen Kantonen käme es sogar zu einem Prämienschub. Zwar wäre dies in Zug wahrscheinlich nicht der Fall, doch fehlen verlässliche Angaben zu den Berechnungsgrundlagen für die geforderten Beiträge.

«Ambulant vor stationär» korrigiert Fehlanreize bereits
Der Kanton Zug hat schon per 1. Januar 2018 eine Liste mit primär ambulant durchzuführenden Operationen in Kraft gesetzt. «Damit kann die gewünschte Verlagerung von stationären Eingriffen in den ambulanten Bereich schnell, wirksam und mit geringem administrativem Aufwand umgesetzt werden», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister. «Es braucht keinen langwierigen und risikoreichen Umbau des gesamten Finanzierungssystems.» Mittelfristig sollen zudem über die Weiterentwicklung der Tarifstrukturen positive Anreize für ambulante Operationen gesetzt werden.

Reine Kostenverschiebung nicht zielführend
Die Vorlage der Gesundheitskommission des Nationalrats beschränkt sich auf die Verschiebung von kantonalen Steuergeldern zu den Krankenversicherern. Zudem werden die Pflegekosten im Bereich der Langzeitpflege beim vorgeschlagenen Modell ausgeklammert. Damit wird das Ziel einer integrierten Versorgung über die ganze Leistungskette hinweg verfehlt.

Steuerungsmöglichkeiten für die Kantone im ambulanten Bereich zwingend
Die Vorlage der Kommission des Nationalrats erfüllt die Anforderungen an eine zukunftsgerichtete und zweckmässige Weiterentwicklung des Finanzierungssystems nicht. Der Regierungsrat unterstützt hingegen Massnahmen, mit denen die Zielsetzungen der Kostendämpfung und effizienteren Versorgung tatsächlich erreicht werden können. Dazu gehören insbesondere die Möglichkeit einer gezielten Steuerung auch der ambulanten Versorgung durch die Kantone, die Integration der Pflegekosten im Bereich der Langzeitpflege in das neue Finanzierungskonzept sowie ein griffiges Instrument der Kontrolle über die den Krankenkassen zuzuleitenden kantonalen Steuergelder. Nur unter diesen Bedingungen sind nachhaltige Lösungen möglich.

Medienmitteilung

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Titel Typ
Medienmitteilung: Vernehmlassung Monismus

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