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20.03.2014

Sich selbst und andere durch Masernimpfung schützen

20.03.2014
Eine masernfreie Schweiz bis 2015. Seit Oktober 2013 läuft die nationale Masernkampagne des Bundes. Unter der Schirmherrschaft der Gesundheitsdirektion startet in Zug nun die kantonale Kampagne. Durchgeführt wird sie von der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug und der Zuger Gesellschaft für Hausarztmedizin.
Bild Legende:
Dr. med. Pius Bürki und Dr. med. Karin Julia Stadlin im Gespräch mit einem Reporter der Neuen Zuger Zeitung (vorne), Regierungsrat Urs Hürlimann beim Interview mit Radio Sunshine und Radio Pilatus (hinten).

Eine masernfreie Schweiz bis 2015. Dies ist das Ziel und die Verpflichtung der Schweiz im weltweiten Kampf gegen Masern. Seit Oktober 2013 läuft die nationale Masernkampagne des Bundes. Unter der Schirmherrschaft der Gesundheitsdirektion startet in Zug nun die kantonale Kampagne. Durchgeführt wird sie von der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug und der Zuger Gesellschaft für Hausarztmedizin.

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Bei jeder zehnten erkrankten Person treten Komplikationen auf, die einen Spitalaufenthalt erfordern und bleibende Schäden hinterlassen können. Eine von 3000 Personen stirbt an der Krankheit. Während die Masern in Australien, in vielen Ländern Skandinaviens und in ganz Nord- und Südamerika ausgerottet sind, sind sie in Ländern mit zu niedriger Impfrate weiterhin verbreitet, so dass es immer wieder zu lokalen Masernepidemien kommt; neben Afrika, Asien und anderen europäischen Ländern auch in der Schweiz.

Dreijährige kantonale Masernkampagne

Um die Masern in der Schweiz zu bekämpfen, läuft seit Oktober 2013 die nationale Kampagne des Bundesamts für Gesundheit «Stopp Masern». Die Kantone unterstützen die nationale Masernkampagne entweder finanziell oder mit eigenen frei gewählten lokalen Aktionen. Die Zuger Gesundheitsdirektion hat sich entschieden, in Zusammenarbeit mit der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug und der Zuger Gesellschaft für Hausarztmedizin, eine dreijährige (2014–2016) kantonale Masernkampagne durchzuführen. Die Massnahmen, die von einem Projektteam (siehe Kasten) koordiniert werden, konzentrieren sich auf die Zuger Arztpraxen. Konkret erhalten die Medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten (MPA) pro durchgeführter Impfung 4 Franken. So wird ein Anreiz gesetzt, bei den Patientinnen und Patienten aktiv nach dem Impfstatus zu fragen und Nachimpfungen vorzunehmen. Der Kanton finanziert die Kampagne mit jährlich 14'000 Franken.

In der Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft des Kantons Zug sieht Regierungsrat Urs Hürlimann mehrere Vorteile: «Die Hausärztinnen und Hausärzte im Kanton Zug haben einen direkten Kontakt zur Zuger Bevölkerung. Sie können die Menschen bei jeder Arztkonsultation auf ihren Impfstatus ansprechen, sie kompetent beraten und die Impfung bei einer Lücke auch gleich vornehmen. Wir ermuntern alle Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zug, jetzt ihren Impfausweis überprüfen zu lassen. Damit können alle dazu beitragen, die Masern in unserem Kanton zu eliminieren.»

Je mehr Menschen geimpft sind, desto seltener tritt die Krankheit auf

Um die Masern auszurotten, müssen 95 Prozent der Bevölkerung gegen die hochansteckenden Viren immun sein, das heisst, zweimal geimpft sein oder die Krankheit durchlebt haben. Wird eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent erreicht, entsteht eine sogenannte Herdenimmunität: Die Masernviren können sich nicht mehr verbreiten und verschwinden. Im Kanton Zug ist die Durchimpfungsrate mit 87 Prozent noch zu tief. Ungeimpfte haben bei Kontakt mit einer erkrankten Person ein sehr hohes Risiko, selbst zu erkranken. Impfen ist deshalb immer auch ein Akt der Solidarität. Indem man sich selbst schützt, schützt man auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder deren Impfschutz ungenügend ist. Das betrifft vor allem Säuglinge, schwangere Frauen und Personen mit einer Immunschwäche.

Impfkosten

Für alle Kinder und Erwachsenen ab Jahrgang 1964 und jünger sind Nachholimpfungen gegen Masern von der Franchise befreit. Wer sich gegen Masern impfen lässt, muss also nur noch den Selbstbehalt bezahlen. Den Rest übernimmt die Krankenkasse. Ohne Franchisenbefreiung kostet eine einzelne Impfung inklusive Konsultation zwischen 55 und 70 Franken. Weitere Informationen über die Masern sind auf der Website www.stopmasern.ch zu finden.

Gesundheitsdirektion

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