Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Zuger Prämienverbilligung bleibt auf Kurs
26.01.2018

Zuger Prämienverbilligung bleibt auf Kurs

26.01.2018
Zuger Prämienverbilligung bleibt auf Kurs

2,5 Millionen Franken – um diesen Betrag wird im Kanton Zug die Prämienverbilligung 2018 aufgestockt. So ist sichergestellt, dass die Krankenkassenprämien für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen weiterhin wirksam verbilligt werden können. Davon profitieren auch Teile des unteren Mittelstands, namentlich Familien mit Kindern.

Grosse Bedeutung für die Betroffenen
Im laufenden Jahr stehen im Kanton Zug 56,7 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung. «Das ist eine grosse Summe und ein wichtiger Budgetposten», hält der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister fest. Gleichzeitig ist er überzeugt: «Wenn die Prämienrechnung für eine Familie mehr als 10'000 Franken beträgt, kann ein Haushalt mit tiefem Einkommen die Belastung schlicht nicht alleine tragen. Deshalb braucht es gezielte Verbilligungsbeiträge.»

Augenmerk auf das Prämienwachstum
Eine wirksame Prämienverbilligung ist das eine, Massnahmen gegen das stetige Prämienwachstum sind das andere. Für Regierungsrat Martin Pfister sind kostendämpfende Massnahmen im Gesundheitswesen deshalb vordringlich: «Ein durchschnittlicher Anstieg der Gesundheitskosten von vier Prozent pro Jahr ist langfristig nicht finanzierbar, weder für die Prämienverbilligung noch für Haushalte, die keine Unterstützungsbeiträge erhalten. Wir müssen bei den Ursachen des Prämienwachstums ansetzen.» Der Kanton Zug ist diesbezüglich in einer guten Ausgangslage, zählt er doch zu den prämiengünstigsten Kantonen. Nur gerade 3 von 26 Kantonen haben noch tiefere Prämien. Das ist besonders bemerkenswert, wenn man den hohen Standard des Zuger Gesundheitswesens in Rechnung stellt – mit einem dichten Netz an ambulanten Angeboten, fünf Kliniken vor Ort sowie Zentrums- und Universitätsspitälern in kurzer Distanz.

Selbstverantwortung als Grundsatz
Bei der Prämienverbilligung erhalten lediglich Personen ohne Einkommen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Mutterschaftsbeiträgen die Richtprämien in voller Höhe erstattet. Alle anderen Haushalte müssen einen Selbstbehalt tragen. Zudem sind die Richtprämien im Bereich der günstigsten regulären Prämien angesetzt. Damit besteht ein Anreiz, sich preiswert zu versichern, etwa in einem HMO- oder Hausarztmodell oder bei einer günstigen Krankenkasse. «Die Betroffenen sollen in die Verantwortung eingebunden werden», betont der Zuger Gesundheitsdirektor.

Antrag rechtzeitig einreichen
Selbstverantwortung kommt auch beim Bezug der Prämienverbilligung zum Tragen. «Im Kanton Zug gilt das Antragsprinzip», erklärt Rolf Lindenmann, Leiter der Ausgleichskasse Zug, die für die Durchführung der Prämienverbilligung zuständig ist. «Die Beiträge werden nicht automatisch ausbezahlt. Man muss selbst tätig werden, ausser man erhält Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe. Wir bieten aber in jedem Fall die nötige Unterstützung.»

Eingespielter Ablauf
Alle Personen, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, werden in diesen Tagen direkt angeschrieben. Auch Neuzuzüger und Personen mit fehlenden Steuerzahlen erhalten ein Informationsschreiben. Antragsformulare sind zudem bei den Gemeinden erhältlich. Schliesslich kann man seinen individuellen Anspruch auf Prämienverbilligung im Internet unter www.akzug.ch provisorisch berechnen.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch