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12.07.2018

Zuger Seefest: Jugendschutz vorbildlich umgesetzt

12.07.2018
Medienmitteilung: Zuger Seefest: Jugendschutz vorbildlich umgesetzt

Die gesetzlichen Bestimmungen verbieten den Verkauf von Bier und Wein sowie Spirituosen an Jugendliche und junge Erwachsene. In der Praxis wird dieses Verbot zum Schutz der Jugendlichen jedoch oft nicht eingehalten. Besonders an Veranstaltungen kommt es regelmässig zu Verstössen gegen diese Bestimmungen. Am Zuger Seefest 2018 wurde die Einhaltung des Jugendschutzes durch jugendliche Testkäuferinnen und Testkäufer überprüft. Die Resultate sind sehr erfreulich: Alle Festwirtschaften haben die Jugendschutzbestimmungen eingehalten. Ziel der Testkäufe ist eine Sensibilisierung, Stärkung und Unterstützung des Verkaufspersonals bei der Durchsetzung des Jugendschutzes.

Bereits im Sommer 2016 wurden im Auftrag des Bundes Alkoholtestkäufe am Zuger Seefest durchgeführt. Bei verschiedenen Festwirtschaften gab es damals Fehlverkäufe von Spirituosen an unter 18-jährige Testkäuferinnen und Testkäufer. Im Vorfeld des Seefests 2017 haben sich die Organisatorinnen und Organisatoren daraufhin vom Amt für Gesundheit bezüglich Jugend-schutzmassnahmen beraten lassen und verschiedene Massnahmen umgesetzt.

Verstärkte Massnahmen für den Jugendschutz
Dieses Jahr hat Zug Sports die Organisation des Seefests übernommen. Das neue OK hat sich im Frühling 2018 ebenfalls mit dem Amt für Gesundheit in Kontakt gesetzt um ein Jugendschutzkonzept auszuarbeiten. Mit grossem Engagement wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt. Neu wurde dieses Jahr an den Festwirtschaften Alkohol an Jugendliche und junge Erwachsene nur verkauft, wenn die Person einen Kontrollarmbändel trug. Dieser wurde an verschiedenen Ausgabestellen gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises ausgehändigt.

Testkäufe bestätigen Wirksamkeit der Massnahmen
Die Resultate der Testkäufe, die von den Bundesbehörden durchgeführt wurden, sind sehr erfreulich: Alle Festwirtschaften haben die Jugendschutzbestimmungen eingehalten und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder waren überall gut sichtbar aufgestellt. Bei drei Gastrobetrieben kam an diesem Abend zu Fehlkäufen, diese waren aber unabhängig von der Festorganisation.

Die positiven Resultate der Testkäufe zeigen, dass Jugendschutzmassnahmen wirken und sich die Bemühungen vom Amt für Gesundheit wie die Jugendschutzplattform www.jugendschutz-zentral.ch, die zur Verfügung gestellten Materialien sowie die angebotenen Schulungen und Beratungen auszahlen.

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