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30.12.2020

Zuger Skilifte dürfen wieder in Betrieb gehen

30.12.2020
Nach einer erneuten Lagebeurteilung wurde der Entschluss gefasst, dass die Skilifte per 30. Dezember ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Voraussetzung für die Bewilligungserteilung ist ein wirksames Schutzkonzept.

Am 22. Dezember hat der Regierungsrat die Zuger Skigebiete geschlossen. Nach einer erneuten Lagebeurteilung wurde der Entschluss gefasst, dass die Skilifte per 30. Dezember ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Voraussetzung für die Bewilligungserteilung ist ein wirksames Schutzkonzept.

Weil die epidemiologische Lage unverändert angespannt ist, appelliert Gesundheitsdirektor Martin Pfister an die Bevölkerung, sich generell und speziell auch auf den Pisten vorsichtig zu verhalten und die geltenden Schutzkonzepte sowie Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Ob und wann die einzelnen Skilifte ihren Betrieb wieder aufnehmen, kann den jeweiligen Webseiten entnommen werden.

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Zuger Skilifte dürfen am 30. Dezember wieder in Betrieb gehen 30.12.2020

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