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Pflegeinitiative

Umsetzung Pflegeinitiative

Bundesrat und Parlament haben beschlossen, die Umsetzung der Pflegeinitiative in zwei Schritten umzusetzen. Der erste Schritt umfasst eine Ausbildungsoffensive, der zweite Schritt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der Kanton Zug nimmt seine Verantwortung zur Stärkung des Pflegeberufs wahr und hat bereits verschiedene Massnahmen eingeleitet. Weitere werden folgen.

Der Kanton Zug unterstützt seit mehreren Jahren Programme des Bildungszentrums XUND zur Gewinnung von Quer- und Wiedereinsteigenden im Pflegebereich. So können bereits ausgebildete Personen zur Rückkehr in ihren Beruf motiviert und auch Arbeitgeber für das ungenutzte Potential von Wiedereinsteigenden und deren spezifische Bedürfnisse sensibilisiert werden. Quereinsteigenden wird mit einer dreijährigen Ausbildung ein attraktiver Weg in die Diplompflege angeboten.

Personalerhalt fördern
Den Zuger Pflegeheimen wird die Möglichkeit geboten, in Zusammenarbeit mit der Beratungsfirma Valecura eine Betriebsanalyse durchzuführen. Diese soll den Pflegeinstitutionen Klarheit geben, welche Ansätze für den Personalerhalt bereits vorhanden sind und wo noch Potential besteht. Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten dieser Analyse.

Erarbeitung des kantonalen Ausführungsrechts
Mit dem Ziel, ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen zu schaffen, die Anzahl der Abschlüsse zu erhöhen und den Zugang der Studierenden zu diesen Ausbildungen zu erleichtern, verpflichtet der Bund die Kantone dazu, finanzielle Beiträge zu leisten. Die kantonalen Beiträge gehen zur Unterstützung der Ausbildung an die Gesundheitseinrichtungen, in denen die praktische Ausbildung erfolgt, sowie an die Höheren Fachschulen, die den schulischen Teil anbieten und auch an die Studierenden der Pflege in Form von Ausbildungsbeiträgen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zur Konkretisierung dieser Pflichten müssen die Kantone eigene Gesetze und Verordnungen erlassen. Die Arbeiten an diesen Erlassen wurden aufgenommen und sollen bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes per 1. Juli 2024 abgeschlossen werden. Diese Arbeiten basieren unter anderem auf Grundlagen, die die Zentralschweizer Kantone unter Beizug der XUND und im Austausch mit den Gesundheitsbetrieben gemeinsam erarbeiten.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Hierbei handelt es sich um den zweiten Schritt zur Umsetzung der Pflegeinitiative. Der Lead liegt hier bei den jeweiligen Betrieben. Die Gesundheitsdirektion beabsichtigt aber, die kantonalen Handlungsfelder mit den Involvierten zu diskutieren und gemeinsam nach geeigneten Massnahmen zu suchen.


Nützliche Links
Quereinstieg in die Pflege: https://www.einstieg-pflege.ch
Wiedereinstieg in der Pflege: www.wiedereinsteigen.ch
Bildungszentrum XUND: https://xund.ch/

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Typ Titel Bearbeitet
Flyer_Betriebsanalyse_Personalerhalt_2023 17.03.2023
Medienmitteilung Pilot_Alterszentrum_Büel_230118 17.03.2023
Medienmitteilung Stärkung Pflege_230922 17.03.2023

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