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Ambulant vor stationär

Ambulant vor stationär im Kanton Zug

Oft erweist sich eine ambulante Behandlung als angepasster und angenehmer für die Patientinnen und Patienten. Sie kann bei zahlreichen Eingriffen in gleicher Qualität und Sicherheit wie eine stationäre Behandlung ausgeführt werden, und dies erst noch zu tieferen Kosten. Um unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, hat sich der Kanton Zug entschieden, auf den 1. Januar 2018 eine Liste mit primär ambulant durchzuführenden Spitalbehandlungen in Kraft zu setzen.

Im Grundsatz gilt, dass der Kanton Zug die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, die keinen medizinischen Grund für einen stationären Aufenthalt erkennen lassen, aber dennoch stationär erbracht werden, künftig nicht mehr übernehmen wird. Falls medizinische Gründe für einen stationären Aufenthalt vorliegen, kann eine Ausnahme geltend gemacht werden.

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