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Spitaltarife und Kantonsanteil

Auf dieser Seite finden Sie die aktuell gültigen Spitaltarife sowie den Kantonsanteil an stationären Spitalleistungen nach Art. 49a KVG.

Mit der Spitalliste 2012 stellt der Kanton Zug sicher, dass den Zuger Patientinnen und Patienten alle notwendigen Behandlungen zur Verfügung stehen. Das Zuger Kantonsspital und die AndreasKlinik gewährleisten die stationäre medizinische Grundversorgung und einen Teil der spezialisierten Medizin; die Psychiatrische Klinik Zugersee gewährleistet die stationäre psychiatrische Versorgung und die Klinik Adelheid die stationäre Rehabilitation. Ebenfalls auf der Zuger Spitalliste ist die Psychiatrische Klinik Meissenberg. Auf der vom Regierungsrat erlassenen Spitalliste sind zusätzlich jene ausserkantonalen Spitäler aufgeführt, welche die spezialisierte und hoch spezialisierte medizinische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug sicherstellen.

Die ausserkantonalen Partner für die spezialisierte und hochspezialisierte Versorgung sind das Luzerner Kantonsspital, das UniversitätsSpital Zürich, das Triemli Spital Zürich, das Kantonsspital Aarau, das Kinderspital Zürich und das Schweizerische Epilepsie-Zentrum Zürich.

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