Finanzausgleich
Auf dieser Seite finden Sie Zahlen und Analysen zum Zuger Finanzausgleich, zum nationalen Finanzausgleich und zu den Beiträgen der Zuger Gemeinden an den nationalen Finanzausgleich.
Der Zuger Finanzausgleich ist im Gesetz über den direkten Finanzausgleich geregelt. Für die Berechnung und den Vollzug ist die Finanzdirektion zuständig. Der innerkantonale Finanzausgleich bezweckt, die unterschiedliche Steuerkraft der Einwohnergemeinden teilweise auszugleichen und damit eine Annäherung der Steuerfüsse zu fördern. Im Jahr 2022 beträgt das Volumen der unter den Gemeinden getätigten Ausgleichszahlungen rund 77.5 Millionen Franken. Diese Summe verteilt sich auf die fünf Gebergemeinden Zug, Oberägeri, Baar, Steinhausen und Walchwil. Die Einwohner/-innen der Stadt Zug steuern mit rund 59.5 Millionen Franken den grössten Teil an die innerkantonalen Ausgleichzahlungen bei. Unter Berücksichtigung der Wohnbevölkerung tragen Einwohner/-innen aus der Stadt Zug pro Kopf rund 1'922 Franken bei, gefolgt von Einwohnenden aus Walchwil mit rund 1'106 Franken pro Kopf.
Der nationale Finanzausgleich (auch interkantonaler Finanzausgleich genannt) basiert auf dem Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FiLaG sowie der entsprechenden Verordnung FiLaV. Für die Berechnung und den Vollzug des nationalen Finanzausgleichs ist die Eidgenössische Finanzverwaltung zuständig. Der Finanzausgleich soll insbesondere die kantonale Finanzautonomie stärken, die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringern sowie die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis erhalten. Im Jahr 2022 handelt es sich bei 20 Kantonen um Nettoempfänger und bei 6 Kantonen um Nettogeber. Der Kanton Zug zahlt rund 328 Millionen Franken in den Finanzausgleich, pro Kopf der Bevölkerung sind dies 2'593.8 Franken. Während der Kanton Zürich mit rund 500 Millionen Franken den grössten Gesamtbetrag beisteuert, ist der Kanton Zug pro Kopf der grösste Nettogeberkanton.
Beiträge der Zuger Gemeinden an den nationalen Finanzausgleich
In Zug leisten die Einwohnergemeinden jeweils einen Beitrag an die kantonalen Zahlungen in den Ressourcenausgleich. Für deren Berechnung und für den Vollzug des Kantonsratsbeschlusses ist die Finanzdirektion zuständig. Die Beitragsleistungen der Gemeinden können der Tabelle entnommen werden.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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Beitrag der Gemeinden an den nationalen Finanzausgleich, 2009 bis 2022 | Statistiken/Diagramme | |
Nationaler Finanzausgleich, 2009 bis 2022 | Statistiken/Diagramme | |
Zuger Finanzausgleich, 2009 bis 2022 | Statistiken/Diagramme |