Zuger Finanzausgleich ZFA
innerkantonaler Finanzausgleich, ZFA, Beitr*, *zahlung*, *leistung*, Zug*, innerkantonaler, direkter, Finanzausgleich
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Der innerkantonale Finanzausgleich – auch «Zuger Finanzausgleich» genannt – hat zum Ziel, die unterschiedliche Steuerkraft der Einwohnergemeinden teilweise auszugleichen und eine Annäherung der Steuerfüsse zu fördern. Er ist im Gesetz über den direkten Finanzausgleich geregelt (BGS 621.1).
Die Ausgleichszahlungen werden von der Finanzdirektion berechnet und vom Regierungsrat verabschiedet. Die Berechnungen finden Sie unten aufgeführt.
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