Beitrag Einwohnergemeinden an NFA-Zahlung Kanton
Die Zuger Gemeinden leisten einen Beitrag an die Zahlung des Kantons Zug in den nationalen Finanzausgleich (NFA). Der Beitrag je Gemeinde entspricht sechs Prozent ihres Kantonssteuerertrages des vorletzten Jahres. Die Berechnungsgrundlagen sind im Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung der Einwohnergemeinden am interkantonalen Finanzausgleich (BGS 621.2) festgelegt.
Die Ausgleichszahlungen werden von der Finanzdirektion berechnet und vom Regierungsrat verabschiedet. Die entsprechenden Regierungsratsbeschlüsse finden Sie unten aufgeführt.