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Aufgaben des Kantonsrats

Aufgaben und Zuständigkeiten

Der Kantonsrat nimmt die Interessen des Volkes wahr und berät und beschliesst an seiner Stelle über gemeinschaftliche Aufgaben. Das Gremium tagt in der Regel einmal im Monat.

Der Kantonsrat verabschiedet das Budget, genehmigt die Rechnung, berät über grosse Bauvorhaben und diskutiert Vorstösse aus den eigenen Reihen (Motionen, Postulate und Interpellationen). Weiter kontrolliert er die Pflichterfüllung und Kompetenzeinhaltung von Regierung und Verwaltung, übt die formelle Kontrolle über die Gerichte aus und entscheidet über Begnadigungen.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verhandlungen im Saal verfolgen.

Das Parlament ist dem Souverän untergeordnet. Das Volk kann daher mit einem Referendum in die Entscheidungen eingreifen. 1'500 Stimmberechtigte können zu einem vom Parlament gefassten Beschluss eine Volksabstimmung verlangen.

Mit der Verfassungs- oder Gesetzesinitiative können 2'000 Stimmberechtigte das Begehren um Erlass, Aufhebung oder Änderung der Verfassung, eines Gesetzes oder eines Beschlusses des Kantonsrats stellen. Dann entscheidet das Volk an der Urne, ob der Kantonsrat recht behalten oder die Initiativgruppe recht bekommen soll.

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