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Regierungsrat

Der Regierungsrat ist die vollziehende Behörde (Exekutive).
Bild Legende:

Tobias Moser, Landschreiber; Florian Weber, Baudirektor; Stephan Schleiss, Bildungsdirektor; Andreas Hostettler, Direktor des Innern und Statthalter; Silvia Thalmann-​Gut, Volkswirtschaftsdirektorin und Frau Landammann; Heinz Tännler, Finanzdirektor; Martin Pfister, Gesundheitsdirektor; Laura Dittli, Sicherheitsdirektorin; Renée Spillmann Siegwart, stellvertretende Landschreiberin (v.l.n.r.)

Hochauflösendes Foto mit Landschreiber
Hochauflösendes Foto ohne Landschreiber

Der Regierungsrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde (Exekutive).

Gleichzeitig mit dem Kantonsrat wählt das Volk alle vier Jahre die sieben Mitglieder des Regierungsrates. Zweit Vertreterinnen und ein Vertreter von Die Mitte, zwei Vertreter der FDP und zwei Mitglieder der SVP bilden in der Legislaturperiode 2023-2026 die Zuger Regierung.

Charakteristisch für den Regierungsrat ist die kollegiale Struktur. Alle Entscheide werden durch Mehrheitsbeschluss gefällt.

Im Regierungsrat führt der Landammann oder die Frau Landammann den Vorsitz. Die Stellvertretung obliegt dem Statthalter oder der Statthalterin.

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