Andere Massnahmen
Das Gericht kann einer Person, welche im Rahmen einer Tätigkeit (beruflich oder ausserberuflich) ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen hat, diese oder vergleichbare Tätigkeiten für eine befristete Zeit verbieten.
Wird jemand wegen einem Verbrechen oder Vergehen gegen eine minderjährige oder eine andere besonders schutzbedürftige Person verurteilt, kann (bzw. muss) das Gericht für eine bestimmte Dauer Tätigkeiten (beruflich oder ausserberuflich) verbieten, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder mit anderen schutzbedürftigen Personen umfasst. Ein Kontakt- und/oder Rayonverbot wird durch ein Gericht angeordnet, wenn jemand ein Verbrechen oder Vergehen gegen eine oder mehrere bestimmte Personen oder Personengruppe begangen hat und die Gefahr besteht, dass er bei einem Kontakt zu diesen Personen weitere Verbrechen oder Vergehen begehen wird.
Für die Dauer eines Tätigkeits-, Kontakt- und/oder Rayonverbot kann das Gericht Bewährungshilfe anordnen.
Dauer:
Tätigkeitsverbote werden für die Dauer von 6 Monaten bis 10 Jahre angeordnet und können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Kontakt- und/oder Rayonverbote werden für bis zu 5 Jahre angeordnet und können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Dienstleistungen des Bewährungsdienstes:
Kontrolle der Einhaltung der Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote. Durchführung der angeordneten Bewährungshilfe.