Bewährungshilfe Art. 93 StGB
nach Art. 93 StGB
Mit der Bewährungshilfe sollen die betreuten Personen vor Rückfällen bewahrt und sozial integriert werden. Neben Betreuungsaufgaben hat die Bewährungshilfe immer auch eine Kontrollfunktion.
Dauer:
Eine Bewährungshilfe wird für die Dauer einer Probezeit oder einer ambulanten Behandlung angeordnet.
Dienstleistungen des Bewährungsdienstes:
Beratung in Fragen von Wohnen, Arbeit, Finanzen, Sucht und Gesundheit. In spezifischen Fragen - wie etwa die Schuldenberatung - weist der Bewährungsdienst die verurteilte Person der entsprechenden Fachstelle zu.