Soziale BetreuungDie Kantone stellen für die Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs eine soziale Betreuung sicher, die freiwillig in Anspruch genommen werden kann.https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/behoerden/sicherheitsdirektion/ajv/vollzugs-und-bewaehrungsdienst/copy2_of_weisungenhttps://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
Soziale Betreuung
Die Kantone stellen für die Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs eine soziale Betreuung sicher, die freiwillig in Anspruch genommen werden kann.
Die Kantone stellen für die Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs eine soziale Betreuung sicher, die freiwillig in Anspruch genommen werden kann. Die soziale Betreuung wird vom Vollzugs- und Bewährungsdienst durchgeführt.