Electronic Monitoring (EM) Art. 79b StGB
Electronic Monitoring nach Art. 79b StGB
Das Electronic Monitoring (abgekürzt EM) ist eine Form des Strafvollzugs. Dabei wird in Abstimmung mit der Vollzugsbehörde, dem Verurteilten und seinen im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen ein Wochenplan mit Arbeits- und Hausarrest-Zeiten festgelegt. Der Hausarrest wird mittels eines elektronischen Senders, welcher oberhalb des Fussgelenks getragen wird, überwacht.
Folgende Sanktionen können auf Gesuch hin in Form des EM verbüsst werden:
- Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis 12 Monaten
Merkblatt u. Gesuch EM
Titel | Typ |
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Formular Kostenerlass | |
Merkblatt und Gesuch EM | |
Merkblatt Vollzugskostenbeteiligung |