Weisungen Art. 94 StGB
nach Art. 94 StGB
Weisungen sind Verhaltensvorschriften an die verurteilte Person. Diese Auflagen werden vom Bewährungsdienst durchgeführt und kontrolliert. Weisungen können insbesondere in den Lebensbereichen
- Berufsausübung
- Aufenthalt
- Führen von Motorfahrzeugen
- Schadensersatz
- und ärztliche bzw. psychologische Betreuung angeordnet werden.