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Weisungen Art. 94 StGB

nach Art. 94 StGB

Weisungen sind Verhaltensvorschriften an die verurteilte Person. Diese Auflagen werden vom Bewährungsdienst durchgeführt und kontrolliert. Weisungen können insbesondere in den Lebensbereichen

- Berufsausübung

- Aufenthalt

- Führen von Motorfahrzeugen

- Schadensersatz

- und ärztliche bzw. psychologische Betreuung angeordnet werden.

Dauer:

Die Dauer der Weisung entspricht der Probezeit oder der Dauer einer ambulanten Behandlung.

Weitere Informationen

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