Gemeinnützige Arbeit (GA) Art. 79a StGB
Gemeinnützige Arbeit nach Art. 79a StGB
Die Gemeinnützige Arbeit (abgekürzt GA) ist eine Form des Strafvollzugs. Während der Freizeit, an Wochenenden oder in den Ferien werden unentgeltliche Arbeitseinsätze zugunsten von sozialen Einrichtungen und Hilfsbedürftigen geleistet.
Folgende Sanktionen können in Form der GA verbüsst werden:
- Bussen und Geldstrafen
- Freiheitsstrafen bis zu einer Gesamtdauer von sechs Monaten
- NICHT aber: Ersatzfreiheitsstrafen
Merkblatt u. Gesuch GA
Titel | Typ |
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Merkblatt u. Gesuch GA |