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Gemeinnützige Arbeit (GA) Art. 79a StGB

Gemeinnützige Arbeit nach Art. 79a StGB

Die Gemeinnützige Arbeit (abgekürzt GA) ist eine Form des Strafvollzugs. Während der Freizeit, an Wochenenden oder in den Ferien werden unentgeltliche Arbeitseinsätze zugunsten von sozialen Einrichtungen und Hilfsbedürftigen geleistet.

Folgende Sanktionen können in Form der GA verbüsst werden:
- Bussen und Geldstrafen
- Freiheitsstrafen bis zu einer Gesamtdauer von sechs Monaten
- NICHT aber: Ersatzfreiheitsstrafen

Merkblatt u. Gesuch GA

Merkblatt u. Gesuch GA
Titel Typ
Merkblatt u. Gesuch GA

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