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Halbgefangenschaft (HG) Art 77b StGB

Halbgefangenschaft nach Art. 77b und 79 StGB

Die Halbgefangenschaft (abgekürzt HG) ist eine Form des Strafvollzugs.
Die verurteilte Person geht tagsüber der gewohnten Arbeit/Ausbildung nach und verbringt ihre Freizeit, d.h. in der Regel die Abende, Nächte, Wochenenden und Feiertage, in der Vollzugseinrichtung.

Folgende Sanktionen können in Form der HG verbüsst werden:
- Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monate

Vollzug:

Der Vollzug der Halbgefangenschaft findet in der Regel in der Nähe Ihres Arbeitsortes statt. Bezüglich der genauen Vollzugsmodalitäten (Datum Strafantritt, Festlegung Ein-/Austrittszeiten, Kostenbeteiligung, etc.) findet in jedem Fall vorgängig ein Vollzugsgespräch beim Vollzugs- und Bewährungsdienst statt.

Merkblatt u. Gesuch HG

Merkblatt u. Gesuch HG
Titel Typ
Formular Kostenerlass
Merkblatt Vollzugskostenbeteiligung
Merkblatt und Gesuch HG

Weitere Informationen

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