Lernprogramme Art. 55a StGB
Lernprogramme Art. 55a StGB
Unter gewissen Voraussetzungen (Art. 55a StGB) kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht in Fällen häuslicher Gewalt das Verfahren sistieren und die beschuldigte Person dazu verpflichten, ein Lernprogramm gegen Gewalt zu besuchen. Das Lernprogramm wird entweder intern beim VBD (Partnerschaft ohne Gewalt «PoG») oder bei einer geeigneten Fachstelle durchgeführt.
Dauer:
Die Sistierung ist auf sechs Monate befristet.