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29.12.2020

Brexit

29.12.2020
Link zum Staatssekretariat für Migration SEM für Ihre Fragen zum Brexit

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) und dem Ende der Übergangsphase ist das Freizügigkeitsabkommen (FZA) auf Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr anwendbar; für sie gelten ab diesem Zeitpunkt die Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG).

Sofern Freizügigkeitsrechte bereits vor dem 1. Januar 2021 erworben wurden, werden diese durch das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger weiterhin geschützt.

Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariats für Migration (SEM).

Weitere Informationen

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