27.01.2023
Erteilung C
27.01.2023
Ab 1.2.2023 wird für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung C ein Sprachzertifikat benötigt
Neu: Ab 1. Februar 2023 müssen alle Personen (ausser Staatsangehörige von D, A, FL) für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) ein Sprachzertifikat (Deutsch A1 schr. und A2 mdl.) vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM